725/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.06.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ewa Ernst-Dziedzic, Gudrun Kugler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Schaffung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit Jahren fordern Menschenrechtsexpertinnen und -experten sowie internationale Menschenrechtsorganisationen wie das CPT (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe), das ECRI (europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz) oder das CAT Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen die Schaffung einer unabhängigen Stelle zur effektiven, unverzüglichen, gründlichen, unparteilichen und professionellen umfassenden Untersuchung und gegebenenfalls Verfolgung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Unabhängig ermittelnde Beschwerdestellen gelten international als eine der wirksamsten Präventionsmechanismen für Übergriffe und Folter.

 

Im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 wurde dieser Forderung Rechnung getragen. Die Bundesregierung führt als eines ihrer zentralen Projekte die „konsequente und unabhängige Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte in einer eigenen Behörde in multiprofessioneller Zusammensetzung, die sowohl von Amts wegen ermittelt als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungiert und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist“ an. Ziel ist laut Regierungsprogramm die „Sicherstellung einer konsequenten Aufklärung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“. Die Behörde würde damit dazu beitragen, allfällige Übergriffe aufzuklären, vorzubeugen und strukturelle Probleme innerhalb des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufzudecken

 

Das Vertrauen in die Polizei sowie in effektive, unabhängige Ermittlungen bei Misshandlungsvorwürfen und einen entsprechenden Rechtsschutz muss gestärkt werden.

 

Die Sicherheitsbehörden haben für den Rechtsstaat und einen hohen menschenrechtlichen Standard in Österreich große Bedeutung.  Durch rasche, unabhängige und wirksame Untersuchungen von Misshandlungsvorwürfen, effektiven Rechtsschutz sowie Transparenz und öffentliche Kontrolle sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einerseits das Vertrauen der Bevölkerung in die Exekutive weiter zu stärken und andererseits die Polizei darüber hinaus auch auf diesem Gebiet weiter zu professionalisieren.   Gleichzeitig entfalten wirksame Untersuchungen und Ermittlungen nachgewiesenermaßen präventive Wirkungen.          

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert zügig eine unabhängige und weisungsfreie Beschwerde- und Untersuchungsstelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzurichten, die sowohl von Amts wegen ermittelt als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungiert und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist. Bei der Konzeption und Umsetzung gilt es, den einschlägigen internationalen Vorgaben für eine effektive Untersuchung Rechnung zu tragen, um eine rasche, gründliche, kompetente, unparteiische und unabhängige Untersuchung und gegebenenfalls Verfolgung von Misshandlungsvorwürfen zu garantieren. Ebenso sollen in dieser Beschwerde- und Untersuchungsstelle aufbauend auf die positiven Erfahrungen des Zivilgesellschaftlichen Dialoggremiums aus allfällig festgestellten Vorfällen Lernprozesse abgeleitet werden, um so zu einer positiven Organisationsentwicklung beizutragen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.