730/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 30.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, BA, Mag Georg Bürstmayr, Douglas Hoyos- Trauttmansdorff, Reinhold Einwallner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparenz im Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutz­management

Die Koordination des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) obliegt dem Bundesministerium für Inneres. Grundlage bilden das BundesministerienG und der Ministerratsbeschluss vom 20. Jänner 2004.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit wurde das SKKM zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie tätig; insbesondere wurde neben täglichen Lagebriefings, Abstimmung und Koordination zwischen den wesentlichen Akteuren (Bundesministerien, Bundesländer, Einsatzorganisationen, Betreibern von kritischer Infrastruktur, Experten, ...) ein durch deren Beiträge aktuelles Lagebild erstellt. Dieses tägliche Lagebild stellte bzw stellt eine wichtige Beurteilungsgrundlage für alle handelnden Organisationen und Entscheidungsträger dar, die dann im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Kompetenzen agieren.

Die Bundesregierung setzte unter anderem auch auf Grundlage dieses Lagebilds in den vergangenen Monaten erfolgreich Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

In der aktuellen Phase der Krisenbewältigung (Vorbereitungen auf eine ,,2. Welle") ist ein rasches, aber gleichzeitig auch verhältnismäßiges Handeln auf Basis einer auf valider Informationen fußender Lagebeurteilung wichtiger denn je.

Im Sinne der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen bei der Bewältigung von Krisen und Katastrophen sollen diese Lagebilder daher nicht mehr nur den im SKKM vertretenen Akteuren vorbehalten sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert im Rahmen der Umsetzung des vereinbarten Kontroll- und Transparenzpakets zu prüfen, inwieweit der Informationszugang der Öffentlichkeit auch im Bereich des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) verbessert werden kann.

Gleichzeitig wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert zu prüfen, inwieweit und allenfalls unter Festlegung einer Klassifizierung durch das Bundesministerium für Inneres, bis zur Umsetzung des Kontroll- und Transparenzpakets durch die Bundesregierung, eine Übermittlung der im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) versendeten COVID-19 Lagebilder an den Nationalrat künftig ermöglicht werden kann."

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten ersucht