733/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 30.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Absicherung des Warenverkehrs in der Krise

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben viele Unternehmen nahezu zum wirtschaftlichen Stillstand gebracht. Die Insolvenzzahlen werden voraussichtlich stark ansteigen.

Für viele Unternehmen ist diese Krise bedrohlich, weil sie keine Aufträge mehr erhalten. Und wenn noch Aufträge da sind, ist ungewiss, ob der Kunde am Ende zahlen kann. Denn auch Kreditversicherungen, die Lieferanten vor Zahlungsausfällen schützen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will, geraten zunehmend unter Druck.

Aus diesem Grund braucht es gemeinsam mit den Kreditversicherern einen eigenen Schutzschirm, damit diese weiter für etwaige Zahlungsausfälle einstehen- und so dazu beitragen können, die Lieferketten in Österreich und weltweit aufrechtzuerhalten.

Es gilt, den Warenverkehr abzusichern und für einen reibungslosen Warenstrom zu sorgen. Kreditversicherer könnten mit Hilfe des Schutzschirms bestehende Deckungszusagen weiter aufrechterhalten und auch neue übernehmen - trotz erheblich gestiegener Ausfallrisiken. Das schützt solvente Unternehmen, die durch die Corona-Krise plötzlich und unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Damit würde der schon extrem nervöse Markt der Kreditversicherung mit einem Schlag beruhigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, rückwirkend zum März 2020 bis zum Jahresende eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer zu übernehmen, wobei sich die Kreditversicherer substantiell beteiligen- und dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020 überlassen sollen. Zudem sollen Verluste bis zu einem Sechzigstel der Gesamtsumme des Schutzschirmes (nach deutschem Vorbild) selbst getragen, und Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen, von den Kreditversicherern selbst übernommen werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.