734/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 30.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anpassung des Corona Familienhärtefonds

 

Familien wird in Zeiten von Covid-19 viel zugemutet und stellt sie vor beispiellose finanzielle Herausforderungen. Der Corona-Familienhärteausgleich wurde daher initiiert, um Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Pandemiefolgen zu gewähren. Die Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung infolge der Corona-Krise, höchstens jedoch für drei Monate gewährt. Die jetzigen Umstände zeigen, dass sich die Dauer der Krise weit über drei Monate ausbreiten wird. Obwohl viele Maßnahmen der Bundesregierung, wie zum Beispiel die COVID-Kurzarbeit, verlängert, oder sogar neue Hilfspakete auf den Weg gebracht wurden, gibt es keine Bemühungen, die in Not geratenen Familien weiter zu unterstützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert, die Dauer der Zuwendung des Corona Familienhärtefonds bei nachweisbarer Einkommensminderung über die drei Monate hinaus zu verlängern."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.