741/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 30.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten  Dr. Gudrun Kugler,  Karl Mahrer, BA, Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic

 

betreffend der Sicherstellung von fairen, qualitätsvollen Asylverfahren, vor allem im Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen wie z.B. bei Flucht aufgrund von religiöser Konversion oder sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität

BEGRÜNDUNG

Ein Vorhaben des aktuellen Regierungsprogramms 2020-2024 ist die Sicherstellung fairer und qualitätsvoller Asylverfahren sowie einer qualitätsvollen Grundversorgung. Diese Qualitätssicherung des gesamten Asylverfahrens soll unter anderem durch gezielte und kompetente Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Herkunftsländerkunde, Erkennen der Zugehörigkeit von Personen zu vulnerablen Gruppen und Umgang mit vulnerablen Gruppen während des gesamten Asylverfahrens erfolgen. Dies erfordert eine Einbindung fachspezifisch tätiger zivilgesellschaftlicher und internationaler Organisationen.

Bei Asylverfahren von Angehörigen vulnerabler Gruppen wie zum Beispiel Asylwerber*innen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität auf der Flucht sind, und Personen, die konvertiert sind, ist die Beachtung persönlicher Umstände von besonderer Bedeutung; Fehldolmetschungen oder unsensible Befragung können zu besonders weitreichenden Fehlern führen. Glaubwürdigkeitsprüfungen, die in die Privatsphäre der befragten Person eingreifen, brauchen speziell geschulte Dolmetscher*innen, Referent*innen, Richter*innen und Exekutivbeamt*innen, auch um Retraumatisierungen der Antragsteller*innen zu verhindern.

Dass das BMI in einem eigenen Referat für „Qualität und Fortbildung“ Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl durchführt, um den respektvollen und professionellen Umgang mit Angehörigen besonders vulnerabler Gruppen sicherzustellen, wird ausdrücklich begrüßt. Ebenso wird begrüßt, dass auf BVwG-Ebene bereits entsprechende Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Um eine noch qualitätsvollere Einzelfallprüfungen für Asylwerber*innen, die Angehörige einer besonders vulnerablen Gruppe sind, wie z.B. Personen, die aufgrund von Konversion oder ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität auf der Flucht sind, flächendeckend sicherzustellen, sind ausreichende Ressourcen und zahlreiche Maßnahmen wichtig. Dazu zählt, dass Sensibilisierungsmaßnahmen der Exekutive, des BFA und des BVwG professionell und in Zusammenarbeit mit fachspezifischen zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisationen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Schulungen sollten in regelmäßigen Abständen, zumindest aber jährlich und im Bedarfsfall, stattfinden. Außerdem müssen für die Einvernahmen während des gesamten Asylverfahrens ausreichend geeignete Dolmetscher bereitgestellt werden. Besonders wichtig ist es auch den Einschätzungen der gesetzlich anerkannten Kirchen sowie Community Organisationen im Bereich LGBTIQ Geflüchtete nötige Kooperation im Schulungsbereich zu gewähren, um eine Feststellung der besonderen Vulnerabilität durch die Behörden sicherzustellen, die auch für die adäquate Unterbringung und Versorgung maßgeblich ist. Denn für besonderes vulnerable Gruppe kommt hinzu, dass es diskriminierende Übergriffe in Unterbringungen zu verhindern gilt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

EntschlieSSungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, Wege zu finden und entsprechende Ressourcen bereit zu stellen, um qualitätsgesicherte Asylverfahren und Grundversorgung für Asylwerber*innen, die aufgrund von Konversion oder ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aus 1951 zu befürchten haben, durch

·         gezielte, kompetente und regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen auf allen Ebenen der Grund- und Weiterbildung, für Dolmetscher*innen, für Exekutivbeamt*innen, Mitarbeiter*innen des BFA und des BVwG in den Bereichen Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierung, Erkennen von Angehörigen vulnerablen Gruppen, Umgang mit Angehörigen vulnerabler Gruppen

·         zielgruppengerechte Herkunftsländerdokumentation zur Verfügung zu stellen,

·         den Einsatz von geeigneten Dolmetscher*innen, die ausreichend zur Verfügung gestellt werden müssen,

·         Berücksichtigung der besonderen Vulnerabilität bei der Unterbringung und Versorgung der Antragssteller*innen sowie bei der Möglichkeit Angebote von Community Einrichtungen in Anspruch zu nehmen,

·         die Einbindung und Zusammenarbeit mit fachspezifisch tätigen zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisationen, wie in Österreich offiziell anerkannten Kirchen, Organisationen im Bereich LGBTIQ Geflüchtete, EASO, UNHCR und IOM,  

 

ausreichend sicherzustellen.“

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.