742/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Datenschutzbericht – Personalmangel in der Datenschutzbehörde – immer mehr gesetzliche Aufgaben

 

Am 30. Juni dieses Jahres wurde der aktuelle Datenschutzbericht im Justizausschuss erörtert und bot Gelegenheit zu einer umfassenden Erörterung zum Thema „Situation des Datenschutzes in Österreich“. Dabei wurde vom stellvertretenden Leiter der Datenschutzbehörde Matthias Schmidl ausgeführt, dass die personelle Ausstattung der Datenschutzbehörde unzureichend sei. Trotz der leichten Erhöhung des Personalstandes wurde dieser nicht so weit angepasst, wie es die DSGVO erfordert und wie dies in einigen Ländern der Europäischen Union auch beispielgebend umgesetzt wurde. Anlässlich des ersten Evaluierungsberichtes durch die Europäische Kommission (2 Jahre DSGVO) wurde festgestellt, dass seit der Einführung der DSGVO die Datenschutzbehörden europaweit im Schnitt ca. 40-50% personell erweitert wurden. Dies kann für Österreich nicht in diesem Umfang gesagt werden.

 

Dieses Thema beschäftigt schon seit langen Jahren Expertinnen und Experten im Bereich des Datenschutzes, wird aber auch in der Öffentlichkeit verstärkt diskutiert. So hat beispielsweise der Standard am 2. Juli 2020 folgendes veröffentlicht:

 

Der Standard:

Fünf neue Stellen soll die Behörde heuer bekommen, um den Arbeitsaufwand, der durch die DSGVO entstanden ist, zu stemmen. Das dürfte nicht ausreichen – hat es im Vorjahr doch 2102 Beschwerden gegeben. 2017 waren es noch 156. Muzayen Al-Youssef.

 

Die Zahl der Beschwerden an die Datenschutzbehörde hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Schon im Jahr zuvor hatte sie sich verzehnfacht. Der Grund dafür liegt in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist und Firmen zu einem sorgsameren Umgang mit Daten verpflichten sowie Bürgern mehr Rechte einräumen soll. Sie hat gleichzeitig den Arbeitsaufwand der Behörde erheblich gesteigert: 2019 gab es 2102 Beschwerden, 95 mit grenzüberschreitendem Sachverhalt. Weiters führte die Dienstelle 103 amtswegige Prüfverfahren. Im Jahr 2017, vor dem Inkrafttreten der DSGVO, waren es lediglich 156 Individualbeschwerden.

 

Bereits in den vergangenen Jahren monierte die Datenschutzbehörde Probleme mit dem Personalstand. „Die Vervielfachung der Beschwerden führte nicht nur zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung, die Verfahrensführung dieser nationalen und internationalen Beschwerden bedingt großes Fachwissen“, schreibt sie dazu in ihrem aktuellen Datenschutzbericht.

 

Auch heuer gebe es zusätzlichen Personalbedarf, vor allem aufgrund der Führung von Verwaltungsstrafverfahren und Fällen, bei denen personenbezogene Daten unerlaubt weitergeben wurden – etwa durch Datenlecks oder E-Mails an falsche Adressaten. Gerade die Bearbeitung einer Vielzahl von Meldungen über Data-Breaches wird als Begründung genannt, warum mehr Mitarbeiter eingestellt werden müssten.

 

Und das soll auch passieren – fünf weitere Stellen soll die Behörde heuer bekommen. „Die Verdoppelung bei Individualbeschwerden bei der Datenschutzbehörde zeigt den wichtigen Beitrag dieser Institution zur Rechtewahrung im Internet“, sagt Justizministerin Alma Zadić dem STANDARD. „Deshalb bin ich froh, dass wir im diesjährigen Budget fünf weitere Stellen für den Datenschutz ausverhandeln konnten.“

 

Darüber zeigt sich auch die Datenschutzbehörde im STANDARD-Gespräch erfreut – jedoch würden die neuen Positionen nicht ausreichen, um den Personalmangel auszugleichen, wie deren Leiterin Andrea Jelinek sagt. Zadić zeigte sich am Dienstag im Justizausschuss, in dem der Datenschutzbericht 2019 debattiert wurde, offen für den Wunsch der Behörde nach weiteren Ressourcen: Sie habe für die kommenden Budgetverhandlungen bereits einen höheren Mittelbedarf angemeldet.

 

Insgesamt hat die Datenschutzbehörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO 38 Geldbußen und elf Verwarnungen ausgesprochen. Die Geldstrafen belaufen sich auf 18,1 Millionen Euro. Der Großteil davon betrifft die Österreichische Post, gegen die eine Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro verhängt wurde.

 

Sie hatte anhand von Daten wie Adresse oder Alter die Parteiaffinität ihrer Kunden hochgerechnet und das Ergebnis für Werbezwecke genutzt. Über 500 Individualbeschwerden (von insgesamt 2102) betrafen den Adresshandel des Unternehmens.

 

EU-weit fehlen Ressourcen

 

Europaweit sind Datenschutzbehörden mit fehlenden Ressourcen konfrontiert. Vergangene Woche veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht, der über die DSGVO Bilanz zieht. Insgesamt ist diese positiv – besonders auffällig ist aber die schleppende Umsetzung der Regeln in Irland. So hat die dortige Behörde noch keine einzige Strafe im Privatsektor verhängt, obwohl es im vergangenen Jahr 7215 Beschwerden gegeben hatte.

 

Die irische Datenschutzbehörde arbeitet auch an zahlreichen Verfahren gegen den IT-Giganten Facebook. Ende Mai warf ihr der Datenschutzexperte Max Schrems sogar eine Zusammenarbeit mit dem Konzern vor – sie habe sich vor dem Inkrafttreten der DSGVO mehrfach heimlich mit Vertretern von Facebook getroffen.“

 

Es wäre daher äußerst wichtig, im zuständigen Ausschuss, dem Verfassungsausschuss, dieses Thema zu debattieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Schließlich muss jedoch auch erwähnt sein, dass die Datenschutzbehörde trotz der mangelnden personellen Ausstattung eine hervorragende Arbeit leistet, wie sich auch aus dem genannten Datenschutzbericht ergibt.

 

Erwähnenswert ist noch, dass bereits durch die Verfassungsministerin in einer Auftaktsitzung betreffend die „Umsetzung der Informationsfreiheit“ angedeutet wurde, dass der Datenschutzbehörde wesentliche neue Aufgaben übertragen werden könnten, die wiederum einen hohen personellen Mehraufwand bedeuten würden, damit wäre aber insgesamt die Situation noch dramatischer, wenn in diesem personellen Bereich nicht umgehend Verbesserungen umgesetzt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, die Verfassungsministerin sowie der Finanzminister werden aufgefordert, die personelle Ausstattung der Datenschutzbehörde umgehend zu verbessern, um die Wahrung dieses wichtigen Grundrechts auf Datenschutz auch wirksam umsetzen zu können; Zusagen, die seitens einzelner BundesministerInnen bereits getätigt wurden, sollen sofort, darüber hinausgehende Forderungen im Rahmen der nächsten Beschlussfassung des Budgets realisiert werden.“

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss