743/A XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Mag. Thomas Drozda, Jan Krainer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) geändert wird

 

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) geändert wird

 

1. In § 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a.     Digitales Schrift- und Kommunikationsgut Oberster Organe:

            Alle Formen der schriftlichen und digitalen Materialen und Kommunikationsinhalte,

die auf analoger oder digitaler Basis gespeichert sind und die nicht den privaten Bereich des Obersten Organ betreffen.

 

 

2. In § 8 Abs. 4 wird der Begriff „20 Jahre“ durch den Begriff „10 Jahre“ ersetzt.

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss


 

Begründung:

 

Im Frühjahr 2019 hat der Nationalrat bereits einstimmig eine Entschließung angenommen, mit der verlangt wurde, dass der zuständige Bundesminister dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuleiten wolle, der das veraltete Bundesarchivgesetz hinsichtlich digitaler Archivalien modernisieren sollte. Bisher ist dies jedoch leider nicht geschehen.

Die Auswirkungen zeigten sich im Ibiza-Untersuchungsausschuss, bei welchem deutlich wurde, dass die Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Bundesregierung, die der technischen Entwicklung geschuldet auf digitalem Weg stattfindet, im Staatsarchiv nicht mehr für die interessierte Öffentlichkeit und in Folge für die zeitgeschichtliche Forschung nicht mehr zu Verfügung stehen. Dieser Zustand ist in Hinblick von die vor mehr als einem Jahr beschlossene einstimmige Entschließung und im Hinblick auf die negativen Folgen für die Aufarbeitung zeitgeschichtlicher Vorgänge unerträglich.

 

Entschließung

 

des Nationalrates vom 24. April 2019

betreffend Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das

Staatsarchiv

Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest bald

einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte berücksichtigt:

 

• Nachhaltige Sicherung der digitalen Archivalien der obersten Staatsorgane in Anbetracht der

Gefahr des Verlustes von politischem und geschichtlichem Erbe

 

• Nachhaltige Sicherung der digitalen Äußerungen der obersten Staatsorgane in den Sozialen

Medien, die diese während ihrer Amtszeit tätigen

 

Dieser Gesetzesentwurf soll klare Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass diese Archivalien

fachkundig und unter

• Beachtung der Kurzlebigkeit digitaler Plattformen und Medien

• Beachtung der besonderen Sensibilität der Unterlagen

• Beachtung der Amtsverschwiegenheit

• Beachtung des Datenschutzes

• Beachtung der Informations- und Wissenschaftsfreiheit

• Beachtung des Denkmalschutzes

für künftige Generationen nachhaltig gesichert sind.

 

In die Ausarbeitung des Entwurfes sollen Expertinnen und Experten aus den Reihen der

Geschichtsforschung, des Denkmalschutzes, des Staatsarchivs sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Informationstechnologie einbezogen werden.

 

 

Es soll daher mit diesem Initiativantrag eine Basis für intensive parlamentarische Verhandlungen unter Beiziehung von Expertinnen und Experten mit dem Ziel der Modernisierung des Bundesarchivgesetzes unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung im Bereich der Kommunikation und Dokumentation zur Verfügung stehen.

Mit Z 2 soll angeregt werden, die Archivfrist für wissenschaftliche Arbeiten auf 10 Jahre zu verkürzen (bisher 20 Jahre).