744/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Importstopp für Flüssig- und Trockenei aus Drittstaaten

 

Angeboten wird Flüssig- und Trockenei überwiegend für die Lebensmittelindustrie und die Gastronomie. Diese Eiprodukte werden zum Beispiel in Restaurants, Großküchen von Spitälern, beim Bundesheer oder in Mensen verarbeitet. Und sie stammen oft aus einer Käfighaltung, die in Österreich verboten ist. Es werden täglich rund 1,8 Millionen Eier importiert, darunter auch viele Käfigeier in Form von Flüssig- bzw. Trockenei (=Eipulver) – meist von Produzenten aus der Ukraine, Aserbaidschan oder Argentinien aber auch aus China oder Indien.

 

Die Lebensmittelindustrie verarbeitet das Flüssigei von Legehennen aus der Käfighaltung oft in Mayonnaise, Pasta, Dressing, Eiscreme und Gebäck. Das Pulver landet hingegen oft bei Lebensmittelproduzenten, Großbäckereien oder Großküchen.

 

Verarbeitete Eier, also Eigelb und Eipulver, wurden 2018 laut Statistik Austria zu 97,81 % aus der EU eingeführt. Der mengenmäßige Anteil der Importe aus Drittstaaten betrug nur 2,19 % und ist von 2017 auf 2018 um über 30 % zurückgegangen.[1] Auch wenn wir derzeit nicht eine Selbstversorgung von 100 % haben, könnten wir auf die Importe aus Drittstaaten verzichten und uns auf Länder konzentrieren, die ähnliche Standards – wie wir in Österreich – haben.

 

Österreich ist ein Vorreiter bei der Legehennenhaltung. Wir dürfen die Aufweichung der österreichischen Standard durch die Lebensmittelindustrie und die Gastronomie wegen einer Ersparnis von ein paar Cent pro Ei nicht zulassen. Hier müssen wir das Tierwohl beachten und deswegen einen Importstopp von Flüssig- und Trockenei aus Drittstaaten in die EU bzw. nach Österreich einführen.

Dies ist aus der Sicht

-       des Tierwohls,

-       der Sicherung der Arbeitsplätze in der österreichischen Landwirtschaft und

-       aus der Sicht der Gesundheit

ein Muss.

 

Da es sich auch nicht um einen signifikanten Anteil der Importe bzw. der benötigten Menge am Markt handelt, wird es auf die Versorgung der Bevölkerung keinen entscheidenden Einfluss haben. Österreich muss seiner Vorreiterrolle gerecht werden und seinen Weg konsequent gehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen vor diesem Hintergrund folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert einen Importstopp von Flüssig- und Trockenei aus Drittstaaten einzuführen, mit dem Ziel die Käfighaltung in diesen Drittstaaten zu unterbinden und damit dem Tierwohl gerecht zu werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191011_OTS0137/welteitag-fakten-zum-einsatz-von-eiern-in-lebensmitteln-beachten