747/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sanktionsmechanismus gegen Menschenrechtsverletzer

 

Es braucht bessere Sanktionsmechanismen um gezielt gegen Menschenrechtsverletzer vorgehen zu können. Auf EU-Ebene - und in vielen Staaten weltweit - wird dies seit einigen Jahren unter dem Stichwort "Magnitsky Act" debattiert. Das bestehende EU-Sanktionsregime ist dem Wesen nach politisch und bezieht sich nur auf einzelne Staaten und deren Vertreter_innen. Es zielt darauf ab, staatliches Verhalten zu ändern. Mit Ausnahme von auf der EU-Terrorliste geführten Personen können bislang Einzelpersonen daher nur dann sanktioniert werden, wenn sich ihr Herkunftsland auf einer EU-Sanktionsliste befindet. Das geschieht meist nur im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorkommnissen in einem Land, wie etwa Völkermord oder Bürgerkrieg. Das neue System soll es ermöglichen, weltweit Menschenrechtsverletzer individualisiert, mit Maßnahmen wie Kontosperrungen oder Reisebeschränkungen, zu bestrafen. Solche gezielten Sanktionen würden die Verantwortlichen direkt treffen, die Zivilbevölkerung des jeweiligen Herkunftslandes dafür aber tendenziell schonen.

Am 14. März 2019 beschloss das Europäische Parlament mit bemerkenswerter Mehrheit eine Resolution für die Einführung EU-weiter Sanktionen zur Bestrafung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind (https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20190307IPR30748/meps-call-for-eu-magnitsky-act-to-impose-sanctions-on-human-rights-abusers). Wenige Monate später, am 9. Dezember 2019, einigten sich auch die EU-Außenminister_innen, beim Ratstreffen in Brüssel, ein neues EU-Sanktionsregime zum Schutz der Menschenrechte weltweit zu erarbeiten. Die EU soll künftig auf Menschenrechtsverletzungen mit Reisebeschränkungen und dem Einfrieren von Vermögenswerten natürlicher und juristischer Personen reagieren können (https://www.diepresse.com/5735974/eu-will-bdquomagnitski-gesetzldquo). Medienberichten zufolge begrüßte Außenminister Alexander Schallenberg die anstehende Debatte über den neuen Sanktionsmechanismus (https://orf.at/stories/3147007/).

Auch auf nationaler Ebene braucht es wirksame Sanktionsinstrumente zum globalen Schutz der Menschenrechte. Einige Staaten, u.a. Kanada, das Vereinigte Königreich und die baltischen Staaten, haben in den letzen Jahren dem Beispiel der USA folgend vom "Magnitsky Act" inspirierte Gesetze verabschiedet. Durch den vorliegenden Antrag soll in Österreich die Möglichkeit geschaffen werden, Einzelpersonen, die Menschenrechte missachten, mit Sanktionen zu belegen. Diese sollen jedenfalls Ein- und Durchreiseverbote sowie das Einfrieren von Konten und anderen Vermögenswerten umfassen. Ein entscheidendes Instrument, um gezielt diejenigen zu treffen, die tatsächlich verantwortlich für die Verletzung von Menschenrechten sind, und ein starkes Zeichen gegen internationale Straflosigkeit und für eine konsequente Durchsetzung der Achtung von Menschenrechten weltweit zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der es ermöglicht, Personen, die für schwere Verletzungen der Menschenrechte verantwortlich sind, mit Sanktionen, wie Ein- und Durchreiseverboten sowie dem Einfrieren von Konten und anderen Vermögenswerten, zu belegen." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.