754/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gleiche Zulagen bei gleicher Leistung für Zivildiener

 

Nur selten bekommen Zivildiener so viel Aufmerksamkeit im öffentlichen und politischen Diskurs wie in den letzten Wochen und Monaten. Die Corona-Krise hat uns deutlich vor Augen geführt, welchen immensen Beitrag diese jungen Männer für unsere Gesellschaft leisten, sei es in Krisenzeiten oder im Alltag, im Rettungsdienst, in Spitälern, Pflegeheimen oder all den anderen Bereichen. Gleichzeitig hat die Corona-Krise massive Missstände im Zivildienst aufgezeigt, die dringend behoben werden müssen. Der Zivildienst in seiner jetzigen Form wird den Ansprüchen unserer modernen Gesellschaft nicht mehr gerecht. Die Vorstellung, junge Männer aufgrund ihres Alters und ihrer begrenzten Erfahrungen unter ausbeuterischen Verhältnissen zu physisch und psychisch belastenden Tätigkeiten über eine Dauer von 9 Monaten heranzuziehen, weil das eben immer schon so war, passt nicht zum Bild eines Rechtsstaats im 21. Jahrhundert.

Ein Missstand, den es rasch zu beheben gilt, ist die ungleiche Auszahlung von Zulagen bei hauptamtlichen Mitarbeiter_innen und Zivildienern. Obwohl hauptamtliche Mitarbeiter_innen und Zivildiener aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung einander nicht vollkommen gleichgestellt werden können, gibt es Zulagen, deren auslösende Umstände sich auf Zivildiener und hauptamtliche Mitarbeiter_innen gleichermaßen auswirken. Tätigkeiten, die z.B. eine Gefahrenzulage mit sich bringen, sind für Zivildiener ebenso gefährlich wie für hauptamtliche Mitarbeiter_innen. Gleiches gilt für Erschwernis-, Nachtdienst-, Sonntags- und Feiertagszulagen. Durch die gleichberechtigte Auszahlung solcher Zulagen an Zivildiener kann außerdem verhindert werden, dass gerade sie bevorzugt als billige Arbeitskräfte für gefährliche oder unliebsame Tätigkeiten herangezogen werden.

Des Weiteren bedarf es genauerer Regelungen bei der Auszahlung des Essensgeldes. Der tägliche Betrag an Essensgeld pro Person beträgt EUR 16, es kann jedoch auch in warmen Mahlzeiten abgegolten werden. Außerdem gibt es eine Reihe von Abschlägen, z.B. wenn Dienstbeginn und Dienstende in der gleichen Ortsgemeinde sind, bei Tätigkeiten mit überwiegend geringer körperlicher Belastung oder bei Vorhandensein einer Kochstelle am Dienstort. In der Praxis führen diese Abschlagsregelungen jedoch zu zahlreichen Ungereimtheiten. Ist an einem Dienstort eine Kochstelle vorhanden, entfallen 10% des Essensgeldes, obwohl der betroffene Zivildiener z.B. im Rettungsdienst nicht einmal die Möglichkeit hat, seine Pause am Dienstort zu verbringen, geschweige denn zu kochen. Die Essensgeldregelungen sind daher als wesentlicher Teil des Gehalts dringend klarer zu definieren und den jeweiligen realen Begebenheiten und Bedürfnissen der Zivildiener entsprechend anzupassen, sodass es zu keinen Benachteiligungen kommt.

Schließlich finden sich Zivildiener während ihrer Tätigkeit häufig in sensiblen und gleichermaßen belastenden Situationen wieder, z.B. beim Umgang mit Angehörigen im Todesfall, mit Suizidgefährdeten oder dergleichen. Viele junge Zivildiener beschreiben die psychologischen Schulungen im Rahmen ihres Zivildienstes dahingehend als unzureichend und fühlen sich mit solcherlei Situationen überfordert und alleine gelassen. Hier bedarf es im Sinne der Zivildiener als auch der jeweils betroffenen Zivilbevölkerung ein verbessertes Schulungsangebot über die gesamte Dauer des Zivildienstes hinweg.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass Zuschläge, die hauptamtlichen Mitarbeiter_innen für Situationen und Umstände ausgezahlt werden, die sich in gleicher Weise auf Zivildiener auswirken, letzteren ebenfalls gewährt werden. Somit wird verhindert, dass Zivildiener für gefährliche oder unliebsame Tätigkeiten als die kostengünstigere Alternative bevorzugt herangezogen werden. Des Weiteren muss der Anspruch auf Essensgeld als ein wesentlicher Teil des Gehaltes genauer definiert und besser an die Arbeitsrealitäten von Zivildienern in den sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern angepasst werden. Außerdem bedarf es begleitender psychologischer Schulungen für Zivildiener, um diese im Umgang mit sensiblen Situationen, wie Angehörigen in Todesfällen oder bei Suizidversuchen, besser zu unterstützen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.