755/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbesserung von steuerlichen Anreizen um die Sanierungsrate zu erhöhen und Klimaziele zu erreichen

 

Die Republik Österreich befindet sich inmitten zweier Krisen: Einerseits droht kurz- und mittelfristig eine durch die COVID-19 Pandemie verursachte Wirtschaftskrise, welche sich bereits durch einen Konjunktureinbruch und einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit manifestiert. Andererseits drohen der Klimawandel und seine Folgen langfristig katastrophale globale Konsequenzen mit sich zu ziehen. Auch hier sind durch messbare Temperaturanstiege, Trockenheit und extreme Wetterereignisse erste Auswirkungen zu spüren, welche je nach Temperaturanstieg mehr oder weniger drastisch zunehmen werden. 

Während auf europäischer Ebene die klimapolitischen Zielsetzungen sowie das als "Green Deal" bekannte Maßnahmenpaket im Kontext der COVID-19 Wirtschaftskrise bereits als eine Art nachhaltiges Konjunkturpaket interpretiert wird, fehlt noch ein klares Bekenntnis der österreichischen Bundesregierung die jetzt notwendigen Konjunkturbelebungsmaßnahmen mit klimapolitischen Zielsetzungen und der notwendigen Neuorientierung der Wirtschaft und politischen Rahmenbedingungen zu verbinden. 

Derzeit verursacht der Gebäudebereich trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten noch etwa 10% der österreichischen Treibhausgasemissionen. Dementsprechend wird es nicht möglich sein, ohne signifikante Energieeffizienzsteigerungen das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Dieser Handlungsbedarf stellt allerdings auch eine mehrfache Chance dar, da die Sanierung von Gebäuden und der Austausch von fossilen Heizsystemen Beschäftigung und Wertschöpfung im Inland schafft und den Import von fossilem Gas reduziert. Derzeit liegt aber laut einer aktuellen Studie (Umweltbundesamt, Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen, Definition und Messung der thermisch-energetischen Sanierungsrate in Österreich, April 2020) die Sanierungsrate aufgrund einer Vielzahl von Versäumnissen anstatt der im Regierungsprogramm angestrebten 3,0% jährlich bei lediglich 1,4%.

Während die besagte Studie von signifikantem Sanierungsbedarf in allen Bestandssegmenten spricht, ist der Sanierungsbedarf bei privaten Mietwohnungen besonders hoch. Der private Wohnungsmarkt wird von dem Dilemma geprägt, dass der/die private Vermieter/in und Wohnungseigentümer/in nicht direkter Nutznießer etwaiger Energieeffizienzmaßnahmen ist und die Kosten dem Mieter, welcher bereits durch die ungünstige Entwicklung am Immobilienmarkt unter Druck steht, übertragen werden. Es gibt zwar bereits steuerliche Anreizsysteme, welche Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, wie etwa thermische Sanierung, begünstigen sollen, allerdings zeigen diese in ihrer aktuellen Form zu wenig Wirkung. Eine wichtige Maßnahme wäre hier etwa die Einführung von steuerfreien, für die thermische Sanierung zweckgebundenen Rücklagen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat ein konkretes Konzept für die Einführung von steuerfreien, für die thermische Sanierung zweckgebundenen Rücklagen vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauen und Wohnen vorgeschlagen.