760/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entlastung für Carsharing Unternehmen

 

Car- und Ridesharing Angebote bieten speziell in Österreichs Ballungsräumen immer öfter eine kostengünstige und klimaschonende Alternative zum privaten Pkw. Das Angebot und auch die Nutzung von Carsharing nimmt seit einigen Jahren kontinuierlich zu und trägt zur Mobilitätswende bei. Laut einer Studie, die von der Stadt Wien im Jahr 2015 in Auftrag gegeben wurde (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008470.pdf), ersetzt ein Carsharing Fahrzeug fünf private Pkw. Demnach entsteht durch zunehmendes Wachstum des Carsharing Marktes auch mehr Raum in Österreichs Städten, der zuvor von parkenden Privatfahrzeugen blockiert wurde. Auch die klimaschonenden Aspekte von Carsharing Angeboten werden durch die Studie bestätigt.

Massiv verstärkt werden die klimaschonenden Effekte des Carsharing dann, wenn die einschlägigen Unternehmen ihre Flotten auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umstellen, was insofern nahe liegt, da Carsharing Angebote überwiegend in Ballungsräumen für die Zurücklegung von Distanzen genutzt werden, welche im besonderen Maß den Möglichkeiten der E-Mobilität entsprechen.  

Zudem gerieten auch Carsharing Unternehmen durch die Covid-Krise und den durch den Lockdown verursachten Mobilitätsrückgang in finanzielle Engpässe. Die von den Carsharing Unternehmen zumeist pauschal entrichteten Park-Abgaben, welche es den Nutzer_innen des Angebotes erlauben, das Fahrzeug in allen Parkzonen ohne Entrichtung der Parkgebühr abzustellen, stellen daher für die Unternehmen gerade jetzt eine besondere Belastung dar.

Durch den Erlass von Parkgebühren für elektrisch betriebene Carsharing Fahrzeuge könnten österreichische Gemeinden daher gerade jetzt eine rasche und unbürokratische Entlastungsmaßnahme setzen, die im Sinne des Klimaschutzes auch in der Zeit nach der Krise weitergeführt werden könnte. Um Anreize für solche Maßnahmen von Seiten der Gemeinden zu schaffen, sollte der Bund einen Kostenzuschuss für partizipierende Gemeinden zur Verfügung stellen. Die Hälfte der entgangenen Einnahmen aus Parkgebühren sollten den Gemeinden aus dem Bundesbudget finanziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, einen Anreiz für Elektro-Carsharing Angebote zu schaffen, indem Gemeinden, welche Elektro-Carshing Fahrzeuge von den Parkgebühren befreien, die Hälfte der entgangenen Einnahmen durch einen Zuschuss des Bundes finanziert bekommen. Dadurch soll eine klimaschonende Alternative zum privaten Pkw gefördert werden und eine Entlastungsmaßnahme für Carsharing-Unternehmen forciert werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.