764/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Novellierung des Tiertransportgesetz

Der Transport von Tieren in immer fernere Länder liegt in Österreich aktuell im Trend und Millionen von Tieren werden jährlich quer durch Europa und darüber hinaus transportiert. Mittlerweile gehen über 70% der Tiertransporte über die Grenzen der EU hinaus.

Österreich exportierte laut TRACES Bericht im Jahr 2019 zirka 107.000 Rinder, 40.000 Schweine, 20 Millionen Geflügeltiere, 30.000 Schafe und Ziegen und 4.000 Pferde.

Innerhalb der EU werden Tiertransporte durch die Verordnung (EC) No 1/2005 geregelt. Darin sind Mindestanforderungen für das Wohlergehen der Tiere während des Transports geregelt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April 2015 gelten die EU-Tiertransport-Vorschriften (C-424/13) auch über die EU-Grenze hinaus. Demnach müssten die oben genannten Mindestanforderungen auch in Drittländern erfüllt werden.

In der Praxis wird die Verordnung schon in der EU oft ignoriert, weil die Vorschriften zu lasch und zum Teil gar nicht umsetzbar sind. Außerhalb der EU ist die Überprüfbarkeit praktisch unmöglich.

Laut EU-Verordnung dürfen Rinder insgesamt 29 Stunden transportiert werden, wobei eine Stunde Pause eingehalten werden muss. Bei Schweinen beträgt die zulässige Transportdauer 24 Stunden. Nach einer Pause von 24 Stunden darf die Maximaldauer aber beliebig oft wiederholt werden. Auch nicht entwöhnte, also noch säugende Jungtiere dürfen transportiert werden. Das sind Zustände, die so nicht geduldet werden dürfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, welche den Transport von Tieren wie folgt regelt:


·        Die Fahrt zum nächstgelegenen Schlachthof darf 300 km nicht überschreiten.

·        Die Fahrtzeit beginnt bei der Ladung des ersten Tieres und darf maximal 8 Stunden, bei Geflügel maximal 4 Stunden betragen.

·        Die Transportkontrollen müssen verschärft werden und Strafen bei Überschreitungen sollen deutlich angehoben werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.