770/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 08.07.2020
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, BSc,
Genossinnen und Genossen
betreffend „einen bundeseinheitlichen Rahmen und einheitlich geregelte Finanzierung der Kinderschutzzentren“
Derzeit sind für das wichtige und komplexe
Thema „Kinderschutz“ verschiedene
Ministerien, die Bundesländer sowie die nachgelagerten Behörden
zuständig. In der
Praxis wird die Querschnittsverantwortung jedoch nur in sehr geringem
Ausmaß wahrgenommen. Aus diesem Grund haben die Abgeordneten Petra Wimmer
und Eva-
Maria Holzleitner Anfragen zum Thema „Wo bleibt der Kinderschutz in
Österreich?“
gestellt. Die Anfragebeantwortungen 1750/AB, 1573/AB sowie 1593/AB zeigen, dass
die Verantwortlichkeiten zwischen dem Bundesministerium für Inneres, dem
Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Arbeit,
Familie und Jugend
hin und her geschoben werden. In den Anfragen wird zusätzlich auf das
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
verwiesen.
Die Anfragebeantwortungen spiegeln wider, dass die Ministerien jeweils
Teilaspekte der komplexen Materie Kinderschutz auf ihrer Agenda haben und
machen deutlich, wie sehr
hier ein bundesweiter Rahmen fehlt. Hinzu kommt, dass der Kinderschutz
hoheitliche
Aufgabe des länderorganisierten Kinder- und Jugendhilfeträgers ist.
Die Beantwortung
des Familienressorts offenbart, dass mit der „Veränderung“
jedwede Zuständigkeit und Verantwortung an Kinderschutzagenden verloren
gegangen sind, wenngleich angemerkt werden muss, dass die Verantwortung auch
schon vor der „Veränderung“ nur
eingeschränkt wahrgenommen wurde war.
Dieser „Fleckerlteppich“ an
Zuständigkeiten führt dazu, dass es schwierig bis unmöglich
ist, Initiativen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Österreich zu
setzen. Für Akteure
wie die Kinderschutzzentren ist es mit einem enormen Aufwand verbunden, die
zuständigen Ansprechpartner für die verschiedensten Themen und
Problemstellungen
zu finden. Kinderschutz zeigt sich als Querschnittsmaterien zwischen Beratung
(Elternberatung, Familienberatung) / Clearingstelle (Expertisen zur
Kindeswohlgefährdung), Sozialer Arbeit, Behandlungen durch
Gesundheitsberufe (Psychotherapie, Klinisch-Psychologische Behandlung,
Psychiatrie/Medizin) und Justiz (Familienrecht, Strafrecht) und bedarf einer
Koordination. Was vor Ort in der Praxis der Fallarbeit gut funktioniert,
nämlich zwischen dem Kinder- und Jugendhilfeträger, privaten
Beratungs- und Therapieangeboten, den Einrichtungen des Sozial- und
Gesundheitswesens, Polizei, Familien- und Strafgerichten, fehlt auf
Bundesebene.
Diese fehlende Koordination hat zur Folge, dass
es für den Kinderschutz kaum
finanzielle Ressourcen für Evaluation, Forschung und Entwicklung gibt und
keine ausreichenden Mittel für die Arbeit mit den Familien oder die
kinderschutzorientierte
Beratung von Fachkräften (Fachberatung Kinderschutz).
Die Covid-19-Krise hat verdeutlicht, wie wichtig
die Beratung von Familien, Kinder und Jugendlichen ist. In den nun vorliegenden
Anfragebeantwortungen wird jedoch darauf verwiesen, dass aufgrund dieser
Krisensituation keine der im Regierungsprogramm festgehalten Ziele wie der
„Ausbau und Absicherung von Kinderschutzzentren“ in
absehbarer Zeit erreicht werden. Dabei ist mit einem vermehrten Bedarf an
psychosozialer Unterstützung für Familien zu rechnen. Die
Kinderschutzzentren sind hier
ein wichtiges Angebot zur Sicherung des Kindeswohls. Es ist bereits jetzt ein
deutlich steigender Bedarf feststellbar.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den
einheitlichen Schutz von Kindern in
Österreich sicherzustellen und für einen bundeseinheitlichen Rahmen
in Abstimmung mit
den Bundesländern sowie eine einheitlich geregelte Finanzierung der
Kinderschutzzentren zu sorgen. Zusätzlich wird die Bundesregierung
aufgefordert, eine Koordinationsstelle für Kinderschutz zu schaffen. Diese
soll als Ansprechpartnerin für
alle Akteurlnnen im Kinderschutz dienen und so die Kommunikation und
Kooperation vereinfachen und verbessern.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familien und Jugend