770/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend „einen bundeseinheitlichen Rahmen und einheitlich geregelte Finanzierung der Kinderschutzzentren“

Derzeit sind für das wichtige und komplexe Thema „Kinderschutz“ verschiedene
Ministerien, die Bundesländer sowie die nachgelagerten Behörden zuständig. In der
Praxis wird die Querschnittsverantwortung jedoch nur in sehr geringem Ausmaß wahrgenommen. Aus diesem Grund haben die Abgeordneten Petra Wimmer und Eva-
Maria Holzleitner Anfragen zum Thema „Wo bleibt der Kinderschutz in Österreich?“
gestellt. Die Anfragebeantwortungen 1750/AB, 1573/AB sowie 1593/AB zeigen, dass die Verantwortlichkeiten zwischen dem Bundesministerium für Inneres, dem
Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
hin und her geschoben werden. In den Anfragen wird zusätzlich auf das
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verwiesen.
Die Anfragebeantwortungen spiegeln wider, dass die Ministerien jeweils Teilaspekte der komplexen Materie Kinderschutz auf ihrer Agenda haben und machen deutlich, wie sehr
hier ein bundesweiter Rahmen fehlt. Hinzu kommt, dass der Kinderschutz hoheitliche
Aufgabe des länderorganisierten Kinder- und Jugendhilfeträgers ist. Die Beantwortung
des Familienressorts offenbart, dass mit der „Veränderung“ jedwede Zuständigkeit und Verantwortung an Kinderschutzagenden verloren gegangen sind, wenngleich angemerkt werden muss, dass die Verantwortung auch schon vor der „Veränderung“ nur
eingeschränkt wahrgenommen wurde war.

Dieser „Fleckerlteppich“ an Zuständigkeiten führt dazu, dass es schwierig bis unmöglich
ist, Initiativen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Österreich zu setzen. Für Akteure
wie die Kinderschutzzentren ist es mit einem enormen Aufwand verbunden, die
zuständigen Ansprechpartner für die verschiedensten Themen und Problemstellungen
zu finden. Kinderschutz zeigt sich als Querschnittsmaterien zwischen Beratung (Elternberatung, Familienberatung) / Clearingstelle (Expertisen zur
Kindeswohlgefährdung), Sozialer Arbeit, Behandlungen durch Gesundheitsberufe (Psychotherapie, Klinisch-Psychologische Behandlung, Psychiatrie/Medizin) und Justiz (Familienrecht, Strafrecht) und bedarf einer Koordination. Was vor Ort in der Praxis der Fallarbeit gut funktioniert, nämlich zwischen dem Kinder- und Jugendhilfeträger, privaten Beratungs- und Therapieangeboten, den Einrichtungen des Sozial- und
Gesundheitswesens, Polizei, Familien- und Strafgerichten, fehlt auf Bundesebene.

Diese fehlende Koordination hat zur Folge, dass es für den Kinderschutz kaum
finanzielle Ressourcen für Evaluation, Forschung und Entwicklung gibt und keine ausreichenden Mittel für die Arbeit mit den Familien oder die kinderschutzorientierte
Beratung von Fachkräften (Fachberatung Kinderschutz).

Die Covid-19-Krise hat verdeutlicht, wie wichtig die Beratung von Familien, Kinder und Jugendlichen ist. In den nun vorliegenden Anfragebeantwortungen wird jedoch darauf verwiesen, dass aufgrund dieser Krisensituation keine der im Regierungsprogramm festgehalten Ziele wie der „Ausbau und Absicherung von Kinderschutzzentren“ in
absehbarer Zeit erreicht werden. Dabei ist mit einem vermehrten Bedarf an
psychosozialer Unterstützung für Familien zu rechnen. Die Kinderschutzzentren sind hier
ein wichtiges Angebot zur Sicherung des Kindeswohls. Es ist bereits jetzt ein deutlich steigender Bedarf feststellbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den einheitlichen Schutz von Kindern in
Österreich sicherzustellen und für einen bundeseinheitlichen Rahmen in Abstimmung mit
den Bundesländern sowie eine einheitlich geregelte Finanzierung der
Kinderschutzzentren zu sorgen. Zusätzlich wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Koordinationsstelle für Kinderschutz zu schaffen. Diese soll als Ansprechpartnerin für
alle Akteurlnnen im Kinderschutz dienen und so die Kommunikation und Kooperation vereinfachen und verbessern.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familien und Jugend