779/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
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Misstrauensantrag

§ 26 iVm § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Laimer, Dr. Bösch, Hoyos-Trauttmansdorff
und weiterer Abgeordneter

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Landesverteidigung

 

Die vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit Österreichs und seiner Bürger durch die Ankündigungen, Entscheidungen und Unterlassungen der Bundesministerin für Landesverteidigung Tanner dürfen nicht länger hingenommen werden.

 

Vor zwei Wochen gab es medial die Ankündigung, dass das Bundesheer vor einer tiefgreifenden Umstrukturierung steht. Die Ministerin plant, die militärische Landesverteidigung auf ein Minimum zu reduzieren. Das Heer wird nur mehr auf Cyberdefence und Katastrophenschutz ausgerichtet. Die Brigaden und schweren Waffen sollen abgeschafft werden, das Personal heruntergefahren, die Masse der Truppe soll auf rein infanteristischen Einsatz umgestellt und Kasernen sollen verkauft werden. Diese höchst unverantwortliche Aktion der Bundesministerin für Landesverteidigung Tanner, die im Auftrag des Bundeskanzlers Kurz geschieht, basiert auf keiner soliden, langfristigen Risikoanalyse. Wir erleben derzeit ein Schönreden der Bedrohungsszenarien durch die ÖVP. Es fehlt nur noch, dass Tanner ihr eigenes ÖVP-Risikobild für die Sicherheit Österreichs präsentiert. Stattdessen soll das Österreichische Bundesheer an das niedrige LV-Budget angepasst und nur mehr auf Assistenzeinsätze reduziert werden. Die Vorschläge bedeuteten einen massiven Fähigkeitsverlust, de facto die Abschaffung der militärischen Landesverteidigung und damit einen Bruch der Bundesverfassung. Trotz Einbestellung durch den Bundespräsidenten und anfänglichem Zurückrudern will BM Tanner an diesen Vorhaben festhalten.

 

Mit der Entscheidung für eine Einflottenlösung, sprich nur mehr den Eurofighter einzusetzen, macht Bundesministerin Tanner die Luftraumüberwachung der Republik zur Gänze von einem Konzern abhängig, mit dem Österreich in einer rechtlichen Auseinandersetzung steht. Bundesministerin Tanner sieht auch keine Notwendigkeit für eine Aufrüstung des Eurofighters und für eine Nachfolgebeschaffung für die Saab 105. Damit ist die gesamte aktive Luftraumüberwachung Österreichs gefährdet. Diese Entscheidung wurde von ihr am 6. Juli 2020 den Wehrsprechern der Parteien und der Öffentlichkeit kommuniziert. In der Zeit in Bild 2 vom 6. Juli 2020 antwortete Tanner auf die Frage des ORF, ob mit den 15 verbliebenen Eurofightern der Luftraum überhaupt zur Gänze überwacht werden kann, dass die Luftraumüberwachung für dieses Jahr ist in jedem Fall gesichert wäre. Am 8. Juli 2020 wandte sich Tanner brieflich an den ersten Nationalratspräsidenten betreffend die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema der Zukunft der österreichischen Luftraumüberwachung. Sie möchte also erst nachdem sie die Entscheidung zur aktiven Luftraumüberwachung getroffen hat, einen Diskurs über die mittelfristige wie auch die langfristige Lösung für die aktive Luftraumüberwachung in Österreich starten. Dem nicht genug, ist dann doch wieder alles anders: „Leasing-Ersatz für Eurofighter wird geprüft“, so die APA am 8. Juli um 13.14 Uhr.

 

Gemäß Artikel 79 der Bundesverfassung (B-VG) obliegt dem Bundesheer die militärische Landesverteidigung. Das medial vorgestellte Konzept des ÖVP-Assistenzheeres, die Entscheidung zu den Eurofightern sowie die Unterlassung der Aufrüstung und Nachbeschaffung im Bereich der aktiven Luftraumüberwachung von Bundesministerin Tanner stellt einen eindeutigen Verfassungsbruch dar.

 

Österreich bekennt sich gemäß Artikel 9a der Bundesverfassung (B-VG) zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren. Dem Bundesheer obliegt laut Bundesverfassung die militärische Landesverteidigung und genau darauf ist es auszurichten. Nur wenn das Bundesheer das kann, sind auch Assistenzleistungen möglich.

 

Auf Grund der genannten Tatsachen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Landesverteidigung wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.