785/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung eines Gemeindeeinnahmenausgleichsfonds

 

Das von der Bundesregierung am 18. Juni 2020 beschlossene Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) sieht eine Unterstützung von kommunalen Investitionen vor. Insgesamt wird hierfür die Summe von 1 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind jedoch ausschließlich für Investitionen in Gemeinden vorgesehen und können nicht zur Kompensation von Einnahmeausfällen herangezogen werden. Zudem können diese Mittel max. 50% einer Gesamtsumme betragen, was bedeutet, dass die übrigen 50% von den Gemeinden aufgebracht werden müssen, obwohl diese aufgrund der Coronakrise mit massiven Mindereinnahmen zu kämpfen haben.

 

Österreichweit werden auf Gemeindeebene Einnahmenrückgängen von 2 Mrd. EUR erwartet und es ist davon auszugehen, dass Gemeinden diese finanzielle Herausforderung nicht ohne externe Hilfe bewältigen werden können. Die aktuellen Hilfspakete enthalten keinerlei Abdeckungen im Falle von Einnahmenausfällen und zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes bei den Gemeinden. Städtebund wie auch Gemeindebund fordern seit Wochen Hilfspakete, um die Liquidität zu sichern und die laufenden Ausgaben zu decken. Das aktuelle Kommunalinvestitionspaket bietet hierfür keine ausreichende Hilfe, da aufgrund der entfallenden Einnahmen (insbesondere bei der Kommunalsteuer) auch kein Geld für Investitionen zur Verfügung steht. Ein zunehmender Investitionsstau und steigende Verschuldung sind äußerst wahrscheinliche Folgen, was die Strukturqualität in den Gemeinden in den kommenden Jahren merklich verringern wird. Der Bau von Kindergärten, Schulen und sonstiger infrastruktureller Versorgung droht einzubrechen, mittel- und langfristig wird dies zu einem nur schwer wieder aufholbaren Investitionsstopp führen.

 

Gemeinden zeichnen für 30% der öffentlichen Investitionen verantwortlich und sind somit ein wesentlicher Faktor für die Arbeitsmarktstabilisierung. Sind Gemeinden nicht liquide bzw. hoch verschuldet, wird sich dies auch massiv auf die gesamtwirtschaftliche Erholung auswirken. Das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung - stellt in diesem Zusammenhang fest, dass „Gemeinden die Herausforderungen ohne externe Hilfe nur schwer alleine lösen können. Es werden [auch] kurzfristige finanzielle Hilfen zur Absicherung der Liquidität gebraucht, […], damit die Gemeinden ihren Beitrag zur Stützung des Arbeitsmarktes leisten können“ (Mitterer 2020, in: https://www.kdz.eu/de/content/ein-hilfspaket-f%C3%BCr-gemeinden-sicherung-der-daseinsvorsorge-sowie-investitionen-die-zukunft).

 

Ein seit Wochen von der FPÖ gefordertes Kommunalinvestitionspaket wurde nun seitens der Bundesregierung beschlossen, nun gilt es jedoch, weitere Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität in Gemeinden zu schaffen. Um Steuereinnahmen – wie beispielsweise bei der Kommunalsteuer (Rückgänge liegen bei bis zu 40% gegenüber einem Vergleichsmonat) – zu kompensieren, muss ein Gemeindeeinnahmenausgleichsfonds geschaffen werden. Das KIG 2020 war ein erster Schritt in die richtige Richtung, um Projekte am Laufen zu halten, nun geht es jedoch darum, den alltäglichen Gemeindebetrieb abzusichern und die hohen Steuerausfälle zu kompensieren, da ansonsten keine Investitionen möglich sein werden und somit auch das Kommunalinvestitionspaket zahnlos wäre.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Schaffung eines Gemeindeeinnahmenausgleichsfonds vorzulegen. Dieser Fonds soll mit mindestens 2 Mrd. EUR (Höhe der Einnahmenrückgänge) befüllt werden, um sicherzustellen, dass Gemeinden ihre öffentlichen Aufgaben weiterhin wahrnehmen können. Zudem soll damit gewährleistet werden, dass die notwendige Liquidität in den Gemeinden gegeben ist, um Investitionen tätigen zu können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.