789/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 70.000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs

 

Die anstehende neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2021 sollte zum Anlass genommen werden, endlich eine gerechtere Verteilung der Agrarförderungen auf die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen.

 

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Förderungen und Unterstützungen nach der Größe des Betriebes bzw. nach der Anzahl der am Hof gehaltenen Tiere. Je mehr Fläche ein Betrieb bewirtschaftet bzw. je mehr Vieh gehalten werden, desto höher ist die Subvention.

 

Laut Transparenzdatenbank erhielten im EU-Haushaltsjahr 2018 (16.10.2017- 15.10.2018):

-         946 Betriebe über 100.000 Euro (das sind 0,8 % der Betriebe);

-         2.873 Betriebe über 50.000 und 100.000 Euro (das sind 2,48 % der Betriebe);

-         20.667 Betriebe über 20.000 und 50.000 Euro (das sind 17,81 % der Betriebe);

-         30224 Betriebe über 10.000 und 20.000 Euro (das sind 26,05 % der Betriebe);

-         23960 Betriebe über 5.000 und 10.000 Euro (das sind 20,65 % der Betriebe);

-         37339 Betriebe unter 5.000 Euro (das sind 32,19 % der Betriebe).

 

Diese Aufstellung zeigt deutlich die ungerechte Verteilung der Unterstützungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.

 

Die Förderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollten sich daher nach der Anzahl der Arbeitskräfte am Bauernhof richten und es sollte zudem eine Förderobergrenze von 70.000 Euro pro Betrieb und Jahr eingeführt werden.

 

Weiters sollten Agrarförderungen den „echten Bauern“ zugutekommen, d.h. Förderungen, die dem europäischen und österreichischen Agrarbudget zugerechnet werden, sollten ausschließlich bei den „echten Bauern“ ankommen, um ein Überleben unserer heimischen Bauern und Bauernhöfe sicherstellen zu können.

 

Derzeit sind es insbesondere große Industriefirmen, Handelsketten sowie private und öffentliche Körperschaften - wie Kammern, Landesregierungen, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer und ähnliche, - welche mehrere 100.000 Euro an Förderungen aus dem Agrarbudget kassieren. Darüber berichtete zuletzt die Zeitschrift TopAgrar: [1]

 

AMA bekam das meiste EU-Geld

Alle Jahre wieder müssen die EU-Mitgliedsländer die Agrarfördergeld-Empfänger aus der jeweils letzten EU-Finanzperiode veröffentlichen. Ein Blick auf die aktuelle Liste der Empfänger zeigt, dass nicht nur bäuerliche Familienbetriebe von den Geldern profitieren.“

 

Wie weiter im Text berichtet wird, findet sich unter den ersten 20 Top-Empfängern kein einziger Bauer. Die Liste mit den 20 größten EU-Agrarförderungsempfängern findet man unter:

https://www.topagrar.com/dl/3/4/0/3/6/8/8/Die_20_groessten_Agrarfoerdergeld-Empfaenger_2017-18.PNG

 

Laut Transparenzdatenbank, die auch von der AMA selbst koordiniert wird, fließt das Geld in die Umsetzung des Programms für ländliche Entwicklung. Weitere 2,36 Mio. € flossen außerdem an die Tochterfirma, die AMA Marketing GmbH“, wird weiter im Text erklärt. Es folgen „Auf Platz zwei landete 2018 die Tirol Pack GmbH, die sich auf das Schneiden und Verpacken von Käse spezialisiert hat. Er erhielt eine Investitionsförderung für "materielle Vermögenswerte" in der Höhe von insgesamt 3 Mio. €. Zu den Eigentümern zählen mehrere Sennereien und Käsereien.

Und auch weitere Einträge zeigen, dass nicht immer Bauern die Profiteure sind. Über eine Investitionsspritze im hohen sechsstelligen Bereich konnte sich beispielsweise eine Pferdezucht für Haflinger freuen. Knapp 1,3 Mio. € flossen laut Transparenzdatenbank aus Mitteln für die Dorferneuerung im ländlichen Raum in die Errichtung eines Flüchtlingsheims.“[2]

 

Wir sollen das das EU-Geld bei den kleinen Bauern landet und damit der kleinstrukturierten Landwirtschaft zugutekommt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen vor diesem Hintergrund folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus - werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

  1. eine Förderungsobergrenze von € 70.000, -- aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs pro Jahr für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eingeführt wird

und

  1. es zu einer klaren Trennung zwischen den Unterstützungen für die aktiven Bauern und den Förderungen für Industrie-, Handelsfirmen sowie Körperschaften kommt und Agrarförderungen aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs lediglich an aktive Bauern ausbezahlt werden.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen



[1] https://www.topagrar.com/ama-bekommt-am-meisten-eu-geld-11567036.html?utm_source=topagrar

[2] https://www.topagrar.com/ama-bekommt-am-meisten-eu-geld-11567036.html?utm_source=topagrar