790/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Christian Ries, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung

Es gelingt seit vielen Jahren nicht, für leistbare Pflege und Betreuung eine rechtlich einwandfreie und für die Betroffenen praxistaugliche Lösung zu erzielen. Darüber hinaus sehen sich pflegebedürftige Menschen und ihre Familienangehörigen durch bürokratische Verpflichtungen im Rahmen der Anmeldung des Personals überfordert. Die arbeitsrechtliche Komponente der Pflege- und Betreuungsproblematik ist außerdem in vielfältiger Art umstritten.

Ein Dauerproblem bei der unselbständigen Pflege ist, dass nach geltender Rechtslage der Pflegebedürftige zum Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Pflichten gegenüber sämtlichen Behörden wird. Das beginnt mit den Meldepflichten bei der Österreichischen Gesundheitskasse, geht über die Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Mitarbeitervorsorge bis zu den abgabenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Auch die Organisation von Urlaubsvertretungen ist ein Dauerbrenner in diesem Zusammenhang.

Zahlreiche Pflege- und Betreuungsbedürftige, die unselbständig beschäftigten Pflegerinnen und Pfleger, sehen sich nicht in der Lage, all diese Verpflichtungen entsprechend organisatorisch umzusetzen. Dies führt deshalb immer wieder zur Situation, dass es zu nicht adäquaten Arbeitsverhältnissen mit allen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt.

Das von ÖVP-EU-Ministerin Karoline Edtstadler in Gang gesetzte Aktion, einen Korridorzug aus Rumänien für ausländische Pflegerinnen zu organisieren, eine undurchsichtige Vermittlung dieser Pflegekräfte über Pflegeagenturen mit nicht nachvollziehbaren Haftungssituationen in COVID-19-Fällen haben einmal mehr aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass es hier zu klaren organisatorischen Strukturen kommen muss.

Eine arbeits- und sozialpolitisch praxistaugliche Lösung wäre die Schaffung einer bundesweit aktiven Trägerorganisation in Form einer Genossenschaft, die für die Pflege- und Betreuungsbedürftigen unselbständige Pfleger und Betreuer beschäftigt und den Betroffenen auf diesem Weg alle administrativen Leistungen abnimmt.

Die Pflegebedürftigen als Nutzungsberechtigter der Leistungen dieser Genossenschaft kann - wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist – die Pflege- und Betreuungskräfte ihrer Wahl bei der Genossenschaft beschäftigen lassen und braucht sich auch keine Sorgen wegen einer Urlaubsvertretung machen. Er kann versichert sein, dass alle administrativen Schritte im arbeits-, sozial- und abgabenrechtlich pünktlich und richtig gesetzt und von der Genossenschaft auch die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen sichergestellt werden.

Diese Bundespflegegenossenschaft für Pflege und Betreuung stellt ihre Leistungen pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen als Genossenschafter ohne Gewinnabsicht zur Verfügung. Die Bundespflegegenossenschaft für Pflege und Betreuung könnte auch im Rahmen der Ausbildung und der Weiterbildung von Pflege- und Betreuungspersonal aktiv werden und eng mit dem Arbeitsmarktservice zusammenarbeiten. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die unselbständige Pflege auf ein festes soziales und rechtliches Fundament zu stellen und auch für die Anforderung der Zukunft gerüstet zu sein. Die rechtlichen, administrativen und finanziellen Voraussetzungen für diese Bundespflegegenossenschaft soll durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen, administrativen und finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung zu schaffen, um unselbständige Pflege und Betreuung für die Betroffenen zu erleichtern."

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.