797/A XXVII. GP
Eingebracht am 09.07.2020
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Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsqualitätsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsqualitätsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Gesundheitsqualitätsgesetz, BGBl. I Nr. 179/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2013, wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 werden die Strichpunkte durch Beistriche ersetzt.
Begründung
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.