797/A XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsqualitätsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsqualitätsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Gesundheitsqualitätsgesetz, BGBl. I Nr. 179/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2013, wird wie folgt geändert:

In § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 werden die Strichpunkte durch Beistriche ersetzt.

Begründung

 

Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.