798/A XXVII. GP
Eingebracht am 09.07.2020
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Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 43/2020, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „§ 2 Abs. 2“ ein Beistrich eingefügt.
Begründung
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.