799/A XXVII. GP
Eingebracht am 09.07.2020
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Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:
Nach § 3 wird folgender § 3a samt Überschrift eingefügt:
„Kontrolle
§ 3a. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Überprüfung vor Ort – kontrollieren.“
Begründung
Es erfolgt eine Klarstellung, dass die Einhaltung von Voraussetzungen oder Auflagen durch die Gesundheitsbehörde auch vor Ort überprüft werden kann.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.