Bundesgesetz, mit dem das COVID‑19‑Maßnahmengesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das COVID‑19‑Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:
Nach § 3 wird folgender § 3a samt Überschrift eingefügt:
„Kontrolle
§ 3a. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Überprüfung vor Ort – kontrollieren.“