Bundesgesetz, mit dem das COVID‑19‑Maßnahmengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID‑19‑Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:

Nach § 3 wird folgender § 3a samt Überschrift eingefügt:

„Kontrolle

§ 3a. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Überprüfung vor Ort – kontrollieren.“