805/A XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
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Antrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Härtefallfondsgesetzes

Das Härtefallfondsgesetz, BGBl. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 36/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge samt Satzzeichen , bei Non-Profit-Organisationen (NPO) gemäß §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung (BAO)“.

2. In § 1 Abs. 4 entfällt der dritte Satz.

3. Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 1 Abs. 1 und Abs. 4, in der Fassung BGBl. I. Nr. XX/2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Begründung

Da für die Unterstützung von Non-Profit-Organisationen (NPO) mit dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, BGBl. I Nr. 49/2020, eine eigenständige gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, sind etwaige Bestimmungen zu NPO im Härtefallfondsgesetz obsolet geworden und sollen daher mit vorliegender Novelle entfallen.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.