Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Härtefallfondsgesetzes

Das Härtefallfondsgesetz, BGBl. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 36/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge samt Satzzeichen „ , bei Non-Profit-Organisationen (NPO) gemäß §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung (BAO)“.

2. In § 1 Abs. 4 entfällt der dritte Satz.

3. Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 1 Abs. 1 und Abs. 4, in der Fassung BGBl. I. Nr. XX/2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“