812/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.09.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Einwallner, Mag. Drobits, Genossinnen und Genossen

betreffend Steuerfreiheit von EU-Taggeldern im Rahmen von Frontex und ähnlichen Einsätzen – Schaffung einer bundesweit einheitlichen Entscheidungspraxis

 

Die Frage, ob Taggelder der EU-Agentur Frontex steuerfrei an österreichische Exekutivbedienstete der Bundespolizei auszubezahlen sind, wurde Ende 2019 vom VwGH eindeutig bejaht (Ro 2018/13/0008-811, 11.12.2019). Von dieser rechtlichen Klarstellung sind rund 280 Exekutivbedienstete im Frontex-Pool, aber auch alle weiteren Auslandsentsendungen erfasst, bei denen EU-Taggelder im Wege des Bundesministeriums für Inneres als Arbeitgeber an Bedienstete ausbezahlt wurden. Einer Stellungnahme des BMF zufolge ist infolge des höchstgerichtlichen Erkenntnisses eine geänderte Beurteilung vergangener Jahre ausschließlich im Rahmen der (Arbeitnehmer-) Veranlagung möglich, wobei dies im Veranlagungsverfahren im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt abschließend zu beurteilen ist.

Offensichtlich besteht aber eine uneinheitliche Spruchpraxis bei den einzelnen Finanzämtern was die für die Steuerpflichtigen positive Wiederaufnahmeentscheidungen betrifft, auf Grund derer die Steuerbefreiung der EU-Taggelder anerkannt und die Einkommensteuer neu berechnet wird. Dies ist weder sachlich begründet ist, noch entspricht es dem Gleichheitsgrundsatz. Daher ist eine bundesweit einheitliche Entscheidungspraxis der Finanzämter bei der Steuerfreiheit von EU-Taggeldern im Rahmen von Frontex und ähnlichen Einsätzen erforderlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, auf Basis des Erkenntnisses des VwGH vom 11.12.2019, Ro2018/13/0008-811, eine bundesweit einheitliche Entscheidungspraxis der Finanzämter herbeiführen, um die unrechtmäßig einbehaltene Lohnsteuer an die betroffenen ExekutivbeamtInnen zurückzuerstatten. Insbesondere wird der Bundesminister aufgefordert noch im Herbst 2020 eine entsprechende Regelung zu erarbeiten, um für die betroffenen SteuerzahlerInnen Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss