819/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung eines KMU Equity Fonds

Gerade für Klein- und Mittelunternehmer_innen ist der Zugang zu Geld (bzw. die Liquidität) vital, um die Krise und die Zeit nach dem Lockdown zu überstehen. Daher braucht es eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Finanzierungsmodellen für kleinere und mittlere Betriebe, die über die letzten Jahrzehnte einen Großteil der Steuerlast in Österreich getragen haben. Nicht zu agieren und KMU alleine dastehen zu lassen, wird rasch zu Insolvenzen und damit zu gesellschaftlichen Problemen, wie Arbeitslosigkeit, sowie zur weiteren Belastung des Bundeshaushalts führen. Denn mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können. Sie benötigen auch Eigenkapital, um kreditwürdig zu bleiben und nach der Krise wieder Investitionen tätigen zu können. 

Aus diesem Grund ist es jetzt an der Zeit, ein markttaugliches Instrument zu schaffen, dass KMU einen raschen, unbürokratischen Zugang zu Geld verschafft und gleichzeitig der Republik erlaubt, sich nicht noch weiter zu verschulden. Mit einem KMU Beteiligungsfonds schaffen wir die Möglichkeiten, an sich gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene Unternehmen, nachhaltig zu stützen. Der Fonds verschafft ihnen eine breitere Eigenkapitalbasis und damit die nötige Finanzkraft während und nach der Krise.

Ein simples Konzept:

Die Republik stellt einen Equity Fonds für KMU auf. Der Fonds wird für 5 Jahre anberaumt. Unternehmen, die Dividenden ausschütten, sollen ausgenommen werden. Der Fonds soll Gelder beispielsweise basierend auf der Bilanz 2018/19 und Anzahl der Mitarbeiter_innen ausstellen. Weiters braucht es Anreize, um sicherzustellen, dass das Geld so rasch wie möglich wieder zurückgezahlt wird. Entsprechend soll sich beispielsweise das Management während solcher Finanzierungen nicht mehr als EUR 1.500 an Gehalt ausbezahlen dürfen. Die Richtlinien müssen weiters so gesetzt werden, dass Unternehmen, die bereits vor der Krise in der Schieflage waren, möglichst keinen Anreiz sehen, sich Gelder aus dem Fonds abzuholen.

Wer soll abwickeln?

Gelder sollten über Banken rasch und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Finanzämter kontrollieren. Die Banken können die Auszahlungen mit den Steuernummern verknüpfen. Das Finanzamt kann wiederum über die Steuernummern kontrollieren.
 
Was haben die Unternehmer_innen davon? Was hat die Republik davon?

Die Unternehmer_innen teilen das unternehmerische Risiko über Eigenkapitalspritzen der Republik. Ein Beteiligungsfonds wirkt sich nicht auf die Schuldenquote aus und die Republik hat die Möglichkeit, sich über jene Unternehmen, die die Krise bewältigen, das Kapital zurückzuholen. 

Transparenz:

Der Equity Fonds soll im Finanzministerium angesiedelt sein und vom Parlament kontrolliert werden. Es braucht regelmäßiges Reporting darüber, wie sich der Fonds entwickelt. Darüber hinaus soll dieser von Expert_innen geführt werden.

Diese Maßnahme soll eine sinnvolle Ergänzung zu bereits initiierten Programmen der Bundesregierung darstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, welche die Schaffung eines KMU Equity Fonds vorsieht, welcher das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen stärkt und deren Fortbestand somit über die Krise hinaus sichert."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.