822/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Flexibleres Arbeiten

 

Die COVID-Krise hat gezeigt, wie schnell sich Unternehmen und Organisationen an neue Bedingungen anpassen müssen. Die berufliche und private Lebensrealität vieler Erwerbstätiger verändert sich rasch, und die Corona-Krise beschleunigt die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zusätzlich. In der aktuellen ökonomischen Krise zeigen sich die Vorteile digitaler Innovationen:  Sie machen Unternehmen und Organisationen in Krisenzeiten anpassungsfähig, handlungsfähig und damit überlebensfähig.

Die COVID-Krise hat auch gezeigt, dass das Arbeitsrecht alledem nicht gerecht wird. Das gilt z.B. bei recht freier Zeiteinteilung für Arbeitszeitaufzeichnungen, Mittagspausen, Nachtruhezeiten und dergleichen. Auch ist in der Zeit des intensivierten Home-Office noch deutlicher geworden, dass Arbeitsleistung weniger denn je in abgesessenen Stunden in einem Büro gemessen oder definiert werden kann, sondern weitaus dynamischer zu beurteilen ist. Anstelle starrer gesetzlicher Regelungen ist es daher auch zielführender, wenn Arbeitgeber_innern und Arbeitnehmer_innen individuell oder auf Betriebsebene im Sinne des Interessenausgleich gemeinsame Vereinbarungen treffen.

Durch eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit einerseits und des Arbeitsortes andererseits wird der Alltag von Arbeitnehmer_innen erleichtert und gleichzeitig den Bedürfnissen von Betrieben entsprochen. Dadurch wird viel mehr Raum für persönliche Freiheit der Arbeitnehmer_innen geschaffen, denen mehr Möglichkeiten geboten werden, Beruf, Freizeit und Familie gut ein Einklang zu bringen. Dafür müssen Rahmenbedingungen angepasst werden, um das Arbeitsrecht der Flexibilität unserer Arbeitswelt anzupassen.

Auch sozialversicherungsrechtliche Fragen, die sich bei verstärktem Home-Office häufiger stellen sind teilweise noch ungeklärt. So entstehen Unschärfen bei ausländischen Arbeitgeber_innen mit österreichischen Arbeitnehmer_innen im Home-Office und umgekehrt.

Das Steuerrecht ist ebenfalls nicht auf der Höhe der Zeit. Auch sind die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband nur unter besonderen Bedingungen steuerlich relevant. Werbungskosten liegen nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Es muss den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden. Dies entspricht aber nicht der Arbeitsrealität und Wohnsituation vieler erwerbstätiger Menschen. Die leichtere steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist über die leere Ankündigung im Regierungsprogramm (Seite 95) nicht hinausgekommen. Umgekehrt stellen sich Fragen der Treffsicherheit von steuerlichen Vergünstigungen, die den Arbeitsweg berücksichtigen (z.B. Pendlereuro, Pendlerpauschale), wenn Erwerbstätige öfter von zuhause aus arbeiten und der Arbeitsweg entfällt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen so anzupassen, dass den Anforderungen der neuen Arbeitswelt mit dem verstärkten Arbeiten im Home-Office Rechnung getragen wird"  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.