834/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ausreichende Budgetmittel für den Fernwärmeausbau

 

Obwohl das Regierungsprogramm die zentrale Rolle der Fernwärme zur Dekarbonisierung des urbanen Raums unterstreicht, sind bislang ernsthafte Unterstützungsmaßnahmen ausgeblieben. Trotz eines Förderrückstaus von 90 Mio. Euro (Stand Mai 2020) für 164 vorliegende förderfähige Projekte wurden im aktuellen Bundesbudget lediglich 1,5 Mio. Euro für die Förderung veranschlagt.

Im Rahmen der Budgetberatungen hat BM Leonore Gewessler angekündigt, die Frage der Finanzierung im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zu klären.

 

Im nun vorliegenden Entwurf des EAG, der auch eine Novelle des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes beinhaltet, findet sich aber keinerlei Regelung für die offene Finanzierungsfrage. Eine ausreichende Budgetierung ist weiterhin vom Verhandlungsgeschick der zuständigen Ministerin bei den Budgetverhandlungen mit dem Finanzminister abhängig. Die Erfahrung der letzten Jahre lässt hier auf keine positive Perspektive hoffen.

 

Nicht nur, dass die 164 Projekte also weiter auf die ausreichende Finanzierung der Förderungen warten müssen, so wird deren Situation durch den Gesetzesentwurf auch noch aktiv verschlechtert. So sollen dem Entwurf zufolge alle derzeit vorliegenden und künftig einlangenden Projektanträge in erster Linie nach ihrem Anteil an Erneuerbarer Energie bewertet werden. Dieses Vorhaben führt zu einer akuten Verschlechterung jener – zum Teil bereits seit Jahren vorliegenden – Projekte, die im Sinne des Prinzips „efficiency first“ auch Abwärme aus verschiedenen bereits vorhandenen Quellen nutzen, wie beispielsweise aus der Industrie.  

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert,

·                im Sinne der Erreichung der Energie- und Klimaziele eine kontinuierliche und ausreichende Finanzierung des Fernwärme- und Kälteleitungsausbaus in der im Fernwärme- und Kälteleitungsausbaugesetz vorgesehenen Höhe aus steuerfinanzierten Ressortmitteln sicher zu stellen,

·                dafür zu sorgen, dass bereits vorliegende Förderanträge im Sinne des Rechtsschutzes nach den aktuell gültigen Kriterien genehmigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.