835/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend keine Abwälzung der EU-Plastikabgabe auf SteuerzahlerInnen statt Plastikhersteller

 

Mit 1. Jänner 2021 soll eine neue EU-Plastikabgabe auf nicht wiederverwerteten Plastikmüll eingehoben werden. Diese soll 80 Cent pro Kilo betragen. Auf Österreich umgerechnet wären dies laut Berechnungen des Finanzministeriums jährlich rund 142 Millionen Euro. Die EU-Plastikabgabe muss Österreich an die EU überweisen und fließt in den EU-Haushalt ein.

 

“Der Beitrag wird den Mitgliedstaaten daher ein Anreiz zur Verringerung dieser Abfallströme sein. Auf diese Weise würde der EU-Haushalt zur Erreichung der Ziele der Strategie für Kunststoffe und der Kreislaufwirtschaft beitragen”[1] ist in den Unterlagen der EU-Kommission nachzulesen. Die EU-Plastikabgabe ist daher neben dem Ziel zusätzliche Eigenmittel für die Europäische Union zu generieren auch von der Intention getragen, Plastikmüll zu reduzieren. In Österreich fallen aktuell jährlich etwa 42 Kilogramm Plastikabfall pro Kopf an und Österreich liegt damit im europäischen Spitzenfeld. Beim Recycling ist Österreich jedoch Nachzügler in der Europäischen Union, liegt die Recyclingquote von Plastikverpackungen doch gerade mal bei 33,6 Prozent. Litauen hingegen recycelt 74 Prozent!

 

Das Ministerium von Finanzminister Blümel hat angekündigt, dass die Kosten für die EU-Plastikabgabe aus dem staatlichen Budget entnommen werden sollen während andere Länder überlegen, die Kosten an die Plastikhersteller weiterzugeben.[2] Das BMF begründet dies mit der Absicht, weder Plastikhersteller noch KonsumentInnen belasten zu wollen. Doch schlussendlich fallen diese Pläne erst recht auf die SteuerzahlerInnen zurück. 80% der Steuern werden von ArbeiterInnen, Angestellten, PensionistInnen und KonsumentInnen geleistet, wodurch auch sie den Großteil der EU-Plastikabgabe stemmen müssen, während Plastikhersteller vergleichsweise unbelastet bleiben.

 

Am 7. September 2020 hat Umweltministerin Leonore Gewessler einen 3-Punkte-Plan vorgestellt, mit dem sie gegen die Plastikflut in Österreich vorgehen will. Teil dieses Plans ist auch - anders als von Finanzminister Blümel gewollt - eine Herstellerabgabe auf Plastikverpackungen.

 

Eine Einigung in der Regierung über die genaue Ausgestaltung steht noch aus.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

    

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Umsetzung der EU-Plastiksteuer so auszugestalten, dass tatsächlich ein finanzieller Anreiz für Produzenten und Importeure von Plastikverpackungen entsteht, nicht recycelbare Kunststoffverpackungen zu reduzieren und somit die Recyclingquoten zu erhöhen und es zu keiner einseitigen Belastung der SteuerzahlerInnen kommt.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.



[1] Auszug aus COM(2018) 325 final (2.5.2018, https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-325-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF, Seite 10), auf den der Vorschlag an den Beschluss des Rates über die Eigenmittel der Europäischen Union, COM(2020) 445 final vom (28.5.2020, https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2020/DE/COM-2020-445-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF),  referenziert.

[2] https://www.derstandard.at/story/2000119078777/eu-plastikabgabe-kostet-oesterreich-142-millionen-euro-jaehrlich