837/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag.a Meri Disoski, Kira Grünberg, Heike Grebien, Elisabeth Pfurtscheller Dipl.-Kffr. (FH)
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen
BEGRÜNDUNG
Frauen mit Behinderungen stellen in Bezug auf gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen eine benachteiligte Gruppe dar. So zeigen diverse nationale und internationale Studien auf, dass ein Viertel der Frauen mit Behinderungen zu keinerlei gynäkologischen Voruntersuchungen gehen (vgl. Strittmater 2005, Dtl.) und dass lediglich jede neunte Frau mit Behinderung regelmäßig gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmt (vgl. Willis et al 2008). Zudem wird ein Drittel der Menschen mit Behinderungen nicht über Sexualität und geschlechtsspezifische Gesundheit aufgeklärt (vgl. Mayerhofer et al 2019).
Ursachen hierfür sind unter anderem fehlende Informationen für Frauen mit Behinderungen in entsprechender Form (bspw. in Leichter Sprache, Gebärdensprache, etc.).
Vor allem Broschüren in leichter und verständlicher Sprache ermöglichen es Frauen mit Behinderungen sich über gynäkologische Untersuchungen zu informieren, nehmen ihnen die Angst vor der ersten Untersuchung und informieren über entsprechende niederschwellige Beratungsstellen.
Die Bedeutung von Informationsmaterial in Leichter Sprache wird unter anderem durch Ergebnisse einer österreichweit durchgeführten Studie belegt, in der 35% der befragten Menschen mit Behinderungen angaben sich durch entsprechende Materialen und Broschüren über Sexualität und geschlechtsspezifische Gesundheit zu informieren (vgl. Mayerhofer 2019). In einigen Bundesländern bestehen bereits Informationsmaterialen in Leichter Sprache.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Frauen und Integration mögen gemeinsam die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialen in Leichter Sprache sowie Österreichischer Gebärdensprache zum Thema gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Auftrag geben. Die Broschüre sollte unter Einbezug von Expertinnen und Experten sowie Frauen mit Behinderungen erstellt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.