839/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schnellstmögliche Einberufung der Arbeitsgruppe zur diskriminierungsfreien Blutspende

 

Derzeit werden in Österreich Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung für 12 Monate (seit ihrem letzten Sexualkontakt zu einem Mann) von der Blutspende ausgeschlossen, was einem faktischen Totalausschluss gleichkommt. Nicht einmal diese 12-monatige Sperrfrist wird von Blutspendeeinrichtungen jedoch eingehalten, stattdessen kommt es zur willkürlichen Umsetzung der Regelung in ganz Österreich. Eine Änderung dieser Regelung ist längst überfällig und weitere Schritte der Regierung daher dringend notwendig.

In dieser Legislaturperiode wurden bereits einige Anträge zum Thema der diskriminierungsfreien Blutspende eingebracht (z.B. 119/A(E) und 108/UEA), jedoch entweder vertagt oder abgelehnt. Stattdessen haben ÖVP und Grüne einen Antrag eingebracht, in dem die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum genannten Thema beschlossen wird. An der Arbeitsgruppe sollen auch Blutspendeeinrichtungen teilhaben und neue Kriterien für das Blutspenden definiert werden, die auf das konkrete risikobehaftete Verhalten abstellen, anstatt sich an pauschalen Risikogruppen zu orientieren.

Seit dem Antrag im Juli 2020 ist es um die Arbeitsgruppe jedoch still geworden. Damit dieses Thema nicht in Vergessenheit gerät, ist es dringend notwendig, die Arbeitsgruppe einzuberufen und schnellstmöglich Ergebnisse vorzulegen. Gerade die Corona-Krise erfordert eine zeitnahe Lösung, damit wertvolle Spenden von genesenen COVID-19-Patienten nicht verloren gehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Arbeitsgruppe zur diskriminierungsfreien Blutspende unverzüglich, aber spätestens bis zum 15.10.2020, einzuberufen. Sofern die Arbeitsgruppe bereits nicht-öffentlich getagt hat, sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu veröffentlichen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.