840/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend "Konversionstherapien stoppen" - einstimmige Entschließung aus 2019 endlich umsetzen

 

Bereits vor über einem Jahr, nämlich am 02. Juli 2019, hat der Nationalrat auf Initiative des Abg. Mario Lindner (SPÖ) eine einstimmige Entschließung gefasst (82/E), die dezidiert die unverzügliche Ausarbeitung einer Regierungsvorlage fordert, die die Ausübung von sog. Konversions- und vergleichbaren "reparativen Therapieformen" an Minderjährigen verbietet. Diese Regierungsvorlage sei dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Obwohl es sich hierbei um eine einstimmige Entschließung aller damals im Parlament vertretenen Parteien (2019 exklusive Grüne) handelt, wurden bis heute in dieser Hinsicht keine weiteren Schritte gesetzt. Lediglich ein informatives Rundschreiben ohne unmittelbar rechtsverbindliche Wirkung erging am 29. Oktober 2019 an Behörden, Kammern und Berufsverbände, in dem der Sachverhalt noch einmal erläutert und als bereits jetzt gesetzlich ausreichend geregelt beschrieben wurde.

Tatsächlich ist die aktuelle Rechtslage jedoch bei Weitem nicht ausreichend, um Minderjährige vollumfassend vor sog. Konversions- und vergleichbaren "reparativen Therapieformen" zu schützen. Weder sind Berufsgesetze unter dem Aspekt des "Arbeitens nach bestem Wissen und Gewissen" ausreichend, da solche sog. Therapien häufig außerhalb eines beruflichen/therapeutischen Kontexts stattfinden, z.B. im erzkatholischen Umfeld.1 Auch sind bereits bestehende Schadensersatzansprüche, die ja erst im Nachhinein greifen, wenn es bereits zu spät ist, kein ausreichendes Mittel, um Minderjährige vor potentiell massiv psychisch und physisch schädigenden Behandlungen zu schützen. Genauso gibt es Minderjährige, die durch Druck von außen ihre Sexualität und sexuelle Orientierung selbst als falsch empfinden und sich freiwillig solchen sog. Konversions- und vergleichbaren "reparativen Therapieformen" unterziehen - auch hierfür gibt es zurzeit keine angemessene gesetzliche Grundlage, um den Schutz von Minderjährigen zuverlässig und vollumfänglich zu garantieren. Es gilt daher nach wie vor, die einstimmige Entschließung des Nationalrats vom 02. Juli 2019 umzusetzen, um unverzüglich den notwendigen, angemessenen und vollständigen Schutz von Minderjährigen vor solchen sog. Konversions- und vergleichbaren "reparativen Therapieformen" zu garantieren.

1 https://www.derstandard.at/story/2000118968091/jung-laessig-aber-bitte-nicht-schwul

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird erneut aufgefordert, unter Einbindung der wissenschaftlichen Fachvereinigungen unverzüglich eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Ausübung von Konversions- und vergleichbaren „reparativen Therapieformen“ an Minderjährigen verboten wird."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheits-ausschuss vorgeschlagen.