842/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zuversichtspaket: Sanieren statt Schließen - auf Chance setzen, statt Know-How und Arbeitsplätze vernichten

 

Tiefe Rezession

Die durch die Pandemie ausgelöste Rezession ist die tiefste in der Geschichte der zweiten Republik. Einkommen, Produktion und Steuereinnahmen werden 2020 in einem nie dagewesenen Ausmaß sinken. Der Live-Indikator der Österreichischen Nationalbank zeigt zwar eine Erholung im Vergleich zum Lockdown an (OeNB, 2020), doch zuletzt hat die Dynamik wieder leicht abgenommen. Aktuelle Prognosen des WIFO von Ende August und der OECD von Mitte September deuten an, dass das Bruttoinlandsprodukt heuer um rund sechs bis sieben Prozent schrumpfen dürfte. Österreich verzeichnet damit im internationalen Vergleich einen weniger dramatischen Einbruch als etwa Italien oder Spanien, aber einen stärkeren als Dänemark, Schweden oder Deutschland. Auf dem Arbeitsmarkt waren die Verwerfungen enorm. In den Monaten März und April ist die Zahl der unselbständig Beschäftigten um fünf Prozent unter dem Vorjahr gelegen, im Lockdown waren 189.000 weniger beschäftigt als noch im Vorjahr. 

Die Wirtschaftsleistung dürfte 2020 um rund 8 Prozent schrumpfen. Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich sind immer noch in Gefahr. Angesichts der tiefen Rezession weltweit wird es zum Teil bis weit über 2021 hinaus dauern, ehe das Wohlstandsniveau von vor der Krise wieder erreicht ist. Die Gefahr einer „Coronasklerose“ besteht, in der uns durch die falschen wirtschaftspolitischen Maßnahmen ein an sich temporärer pandemischer Schock dauerhaft Wohlstand und Wachstum kostet. 

 

Sterbende Unternehmen

Aufgrund der Förderstruktur, des österreichischen Insolvenzrechts sowie der mangelnden Mentalität der Unternehmer_innenkultur steht uns eine Kündigungswelle bevor, die auch vieles vernichten wird, das nach der Krise wieder gebraucht wird. Sanierungsverfahren werden oft zu spät begonnen. Jeder Tod eines Unternehmens vernichtet Vermögen, Know-How und schafft Arbeitslose. Je früher man mit der Sanierung beginnt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Fortbestehens bzw. des Erfolgs. Das Insolvenzrecht in Österreich sollte modernisiert werden. Unternehmer_innen wissen meist am besten, wo man im Unternehmen ansetzen muss um es nachhaltig auf Spur zu bringen. Dafür brauchen wir aber auch die rechtlichen Möglichkeiten.

Wir müssen beginnen nach Grundsatz von "Sanieren statt Schließen" zu arbeiten. Damit viele vor der Krise funktionierende Unternehmen nicht auf einmal vom Markt verschwinden, und damit nicht viel Know-How und Arbeitsplätze verloren gehen, sollten Unternehmen die Chance bekommen, unter einen Schutzschirm zu schlüpfen, um selbstbestimmt mit einer Krise fertigzuwerden.

Wenn ein Insolvenzgrund besteht, ist es schon zu spät und die Möglichkeiten des Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) können nicht ergriffen werden.

Ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gemäß § 166 der Insolvenzordnung erscheint in der aktuellen Corona Krise oftmals ungeeignet um mit der aktuellen Situation und ihren Herausforderungen angemessen umzugehen. Schließlich braucht es neben der Erfüllung einer 30 Prozent Quote der Schuldentilgung binnen zwei Jahren einer Mehrheit der Gläubigerinnen/Gläubiger, die dem Sanierungsplan auch zustimmt. Die derzeit enormen wirtschaftlichen Planungsunsicherheiten machen die Erfüllung der strengen Voraussetzungen, die derzeit für die Sanierungsverfahren gelten, für viele Unternehmer unmöglich. Hier sollten befristet größere Spielräume geschaffen werden, die grundsätzlich gesunden Betrieben ein Überleben in diesen schwierigen Zeiten sichern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister_innen für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, für Finanzen, sowie für Justiz, werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher zum Ziel hat,

(a) dass viele vor der Krise funktionierende Unternehmen nicht auf einmal vom Markt verschwinden, und damit viel Know-How und Arbeitsplätze verloren gehen;

(b) betroffene Unternehmen unter einen Schutzschirm schlüpfen können, um selbstbestimmt mit der Krise fertigzuwerden,

(c) dass befristete Möglichkeiten geschaffen werden, um effiziente Sanierungs- und Reorganisationsverfahren zu ermöglichen." 



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.