848/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verlängerung der telefonischen Krankschreibung für alle

 

Ende August gab die Österreichische Gesundheitskasse bekannt, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nur für COVID-19-Verdachtsfälle bis Ende 2020 verlängert wird. Alle anderen Erkrankten können seit 1. September nur mehr persönlich vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben werden. Das führt z.B. zur absurden Situation, dass Patient_innen mit produktivem Husten in die Arztpraxis müssen, solche mit trockenem Husten aber auf 1450 verwiesen werden. In weiterer Folge kommt es in der Arztpraxis durch hustende Patient_innen zu Verängstigung anderer Patient_innen im Wartezimmer, weil sie Husten immer für ein COVID-19-Symptom halten.

In Anbetracht der derzeitigen Überlastung der 1450-Hotline aufgrund stetig steigender COVID-19-Infektionszahlen bei gleichzeitiger Zunahme von Infekten mit COVID-19-ähnlichen Symptomen wäre es sinnvoll, Optionen zur Entlastung für die kommenden Herbst- und Wintermonate zu schaffen.

Es wäre daher von Vorteil, wenn die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für alle Erkrankten bis auf Weiteres fortgeführt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für alle Erkrankten im Sinne einer Entlastung der 1450-Hotline bis auf Weiteres fortgeführt wird."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.