849/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Offenlegung der Bilanz des SWF

 

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) soll der Unterstützung und Weiterbildung von Zeitarbeiter_innen dienen. Personalbereitsteller zahlen höhere Lohnnebenkosten als andere Arbeitgeber, weil sie derzeit 0,35 Prozent der Lohnsumme in den Sozial- und Weiterbildungsfonds abführen. Aus den Mitteln des Fonds werden unter anderem Bildungsmaßnahmen für Leiharbeiter_innen gefördert sowie finanzielle Unterstützung zur Überbrückung kurzer Stehzeiten bzw. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gewährt. Ein beachtlicher Teil der Beschäftigten in der Personalbereitstellung findet durch Zeitarbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder ein Erwerbseinkommen. Wiederum ein großer Teil der Zeitarbeiter_innen findet aus der Überlassung heraus den Weg in die Stammbelegschaft eines Unternehmens, also in feste Beschäftigung.

Jedoch haben schon mehrere mediale Berichte aber auch parlamentarische Anfragen die finanziellen Missstände im SWF aufgezeigt. Um solche Missstände in Zukunft zu vermeiden, ist eine Offenlegung der finanziellen Gebarung unumgänglich. Eine Offenlegung würde allen einzahlenden Firmen einen transparenten Überblick über die finanzielle Lage des SWF geben. Außerdem würde eine transparente Offenlegung den Umgang mit Arbeitnehmer_innen seitens des SWF nachvollziehbar gestalten. 

Die Intransparenz des SWF erschwert außerdem die parlamentarische Kontrolle enorm. So müssen die detaillierten Finanzzahlen des SWF jedes Jahr über den parlamentarischen Anfrageweg abgefragt werden. Das verursacht unnötige Bürokratie im SWF, dem Ministerium, in der Parlamentsverwaltung und in den Parlamentsklubs. Diese Bürokratie könnte deutlich reduziert werden, wenn der SWF die finanzielle Gebarung offenlegen würde. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die den Sozial- und Weiterbildungsfonds gesetzlich dazu verpflichtet, die finanzielle Gebarung, insbesondere jährlich die Bilanz und die G&V, auf seiner Webseite zu veröffentlichen."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.