863/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Eingliederung von biologischen CO2-Sequestierungsleistungen der Landwirtschaft in die geplante Ökologisierung des Steuer- und Abgabensystems sowie die Umsetzung der GAP Neuausrichtung

 

Der Klimawandel stellt die womöglich größte Bedrohung für zukünftige österreichische Generationen dar und wird ohne weitreichende Maßnahmen massiv destabilisierend auf die Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft wirken. Besonders betroffen werden auch österreichische Land- und Forstwirt_innen sein, bereits jetzt äußern sich seine Auswirkungen wie Trockenheit, Schädlingsbefall oder Hitzeschäden. Gleichzeitig kommt der Land- und Forstwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels zu, da diese durch die biologische Speicherung von Kohlenstoff in Form von Aufforstung oder Humusaufbau sowie durch die Anwendung schonenderer Methoden einen beträchtlichen Beitrag leisten kann.

Die österreichische Landwirtschaft befindet sich allerdings insgesamt in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation: Laut Grünem Bericht 2020 stagnieren die Einnahmen von Landwirten auf international niedrigem Niveau, während gleichzeitig ein signifikanter Preisdruck auf die Betriebe ausgeübt wird. Allerdings zeigt der Grüne Bericht 2020 auch, dass jene Betriebe, welche über diversifizierte Einnahmenquellen verfügen und Innovationen annehmen, wirtschaftlich deutlich besser dastehen als andere. Die Forcierung der Rolle der Landwirtschaft als aktiver klimapolitischer Dienstleister durch die Speicherung von CO2, könnte nicht nur eine potentielle Einnahmequelle darstellen und den Klimawandel und seine Folgen bekämpfen, sondern auch die teilweise verzerrte öffentliche Wahrnehmung der Landwirtschaft verbessern.

Gerade die biologische Speicherung von Kohlenstoff könnte hier eine Win-Win Situation darstellen: Landwirte können durch die bewusst betriebene Speicherung von CO2 durch Aufforstung, sowie durch Aufbau von Humusschichten einen beträchtlichen Betrag zum Klimaschutz leisten, welcher wiederum von der Gesellschaft abgegolten werden sollte und so ein Zusatzeinkommen ermöglichen kann. Um dies zu erreichen, sollten im Kontext der 2022 geplanten Ökologisierung des Steuer- und Abgabensystems, sowie der nationalen Umsetzung der nächsten GAP, landwirtschaftliche Betriebe für ihre CO2 Speicherungsleistung entsprechend der Bepreisung von CO2 entlohnt und so klima- und umweltschonende Methoden gefördert werden. Entscheidend ist hier in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen wie der Universität für Bodenkultur ein praxistaugliches Analyseverfahren für die Abschätzung von Speichermengen zu erarbeiten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem BMK und dem BMF, umgehend eine Eingliederung von biologischen CO2-Sequestierungsleistungen der Landwirtschaft in die geplante Ökologisierung des Steuer- und Abgabensystems, sowie die nationale Umsetzung der GAP Neuausrichtung zu prüfen und einzuleiten, ein wissenschaftlich fundiertes Analyseverfahren für die Quantifizierung von Speicherungsleistungen aufzustellen und so die Speicherung von CO2 durch landwirtschaftliche Betriebe entsprechend der CO2 Bepreisung abzugelten."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.