864/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Mag. Amesbauer, Dr. Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter

betreffend unbedingt erforderliche Neukodifikation des gesamten Fremdenrechts

 

 

In den letzten 15 Jahren wurde das Fremdenrecht (Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz, BFA-Verfahrensgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, etc.) jährlich und teilweise sogar mehrmals in einem Jahr geändert.

Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005) wurde 18-mal geändert, das Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG) wurde über 20-mal und das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG) über 25-mal geändert.

Selbst das relativ junge Bundesgesetz, mit dem die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur Gewährung von internationalem Schutz, Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Abschiebung, Duldung und zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie zur Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde geregelt werden (BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG) wurde in den letzten 8 Jahren über 10-mal geändert. Die Lesbarkeit und Anwendbarkeit haben durch die diversen Änderungen stark gelitten.

 

Die komplette Neufassung des Fremdenrechts wurde im Regierungsprogramm 2017 – 2022 von der ÖVP und der FPÖ festgeschrieben und unter Bundesminister Kickl begonnen. Nun sollte die Neukodifikation des gesamten Fremdenrechts weiter in Angriff genommen werden.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, eine Neukodifikation des gesamten Fremdenrechts umgehend in Angriff zu nehmen und einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.