868/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Transparenz bei Straftaten gegen die Exekutive

 

3.474 tätliche Übergriffe gegen Polizisten, über 2.000 verletzte Beamte und fast eine halbe Million Euro Schaden aufgrund von Sachbeschädigungen gegen polizeiliche Infrastruktur - das ist die erschreckende Bilanz der letzten zweieinhalb Jahre.

Dies brachte die Anfragebeantwortung 2628/AB vom 1.9.2020 zur parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Hannes Amesbauer Nr. 2599/J betreffend „bedenkliche Stimmungsmache gegen die Polizei“ zu Tage.

 

Tätliche Übergriffe auf Polizisten und Sachbeschädigungen gegen Fahrzeuge, Inspektionen und sonstige Einrichtungen der Polizei sind scharf zu verurteilen. Zuletzt wurde sehr einseitig über Polizeigewalt gesprochen und berichtet. Die nun vorliegenden Zahlen zeigen aber deutlich auf, dass man dieses Thema differenzierter betrachten muss. Wir müssen hier zu einer sachlichen und fairen Debatte zurückkommen. Unsere Polizisten sind zum Schutz der Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit da und verdienen dafür auch den Rückhalt und gebührenden Respekt von Politik und Öffentlichkeit.

 

Die Zahlen zeigen auch einen deutlichen Anstieg von gegen unsere Polizei gerichteten Gewaltdaten. Während im Jahr 2018 noch 1.248 tätliche Übergriffe verzeichnet wurden, waren es 2019 bereits 1.517 und im ersten Halbjahr 2020 – trotz Lockdown – über 700. Noch alarmierender ist, dass im selben Zeitraum 1.947 Polizisten im Einsatz verletzt wurden, davon 125 schwer. Diese Zahlen sind jedoch unvollständig, denn für Steiermark und Vorarlberg sind laut Innenminister keine derartigen Statistiken vorhanden.

 

Im Detail lautete zum Beispiel die Antwort auf die Frage: „Wie viele tätliche Übergriffe gegen Polizeibeamte gab es, aufgegliedert nach Monaten und Bundesländer, in den Jahren 2018, 2019 und bis einschließlich Juni 2020?“, dass in Oberösterreich dazu nur eine Quartalsstatistik und in Niederösterreich nur eine Jahresstatistik geführt wird.

 

Auf die Frage „Wie viele Polizeibeamte wurden im Zuge dieser Übergriffe jeweils leicht verletzt, schwer verletzt oder sind gar ums Leben gekommen?“ musste festgestellt werden, dass in den Bundesländern Steiermark und Vorarlberg keine diesbezüglichen Statistiken geführt werden.

 

Überhaupt keine Antwort, da laut Bundesminister für Inneres entsprechende Statistiken nicht geführt werden, gab es auf die Fragen:

„Gegen wie viele Tatverdächtige wird derzeit aufgrund von gegen die Polizei gerichtete Sachbeschädigung ermittelt?

Welche Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel haben die jeweiligen Tatverdächtigen?

Gibt es bei diesen Tatverdächtigen auch Personen, die irgendwelchen Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zugeordnet werden?

Wenn ja, wie viele Tatverdächtige können Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zugeordnet werden?

Wenn ja, welchen Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen können diese Tatverdächtigen zugeordnet werden?

Gegen wie viele Tatverdächtige wird derzeit aufgrund von tätlichen Übergriffen gegen Polizeibeamte ermittelt?

Welche Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel haben die jeweiligen Tatverdächtigen?

Gibt es bei diesen Tatverdächtigen auch Personen, die irgendwelchen Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zugeordnet werden?

Wenn ja, wie viele Tatverdächtige können Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zugeordnet werden?

Wenn ja, welchen Organisationen, Gruppierungen, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen können diese Tatverdächtigen zugeordnet werden?“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, bundesweit einheitliche, transparente und nachvollziehbare Daten zu Straftaten gegen die Exekutive zu erfassen und ab dem Jahr 2021 in den Sicherheitsbericht aufzunehmen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegen-heiten ersucht.