872/A XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Leichtfried, Gabriele Heinisch-Hosek, Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Maskenpausen-Gesetz erlassen wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem ein Maskenpausen-Gesetz erlassen wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Maskenpausen-Gesetz

 

 

§ 1. Bei Arbeiten, bei denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet ist, sind jeweils nach zweistündiger Tragedauer Kurzpausen von 15 Minuten zu gewähren. Bei Arbeiten die einen ununterbrochenen Fortgang erfordern ist nach deren Ende eine ununterbrochene Pause von zumindest einer halben Stunde zu gewähren. Diese Pausen dürfen nicht in die, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Ruhepausen eingerechnet werden.

 

§ 2. Kurzpausen im Sinne des § 1 gelten als Arbeitszeit.

 

Inkrafttreten

 

§ 3. Dieses Bundesgesetzes tritt mit 1.November 2020 in Kraft.

 

Vollziehung

 

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, für Dienstverhältnisse nach Beamtendienstrechtsgesetz oder Vertragsbedienstetengesetz der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport und für Dienstverhältnisse nach dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales

 

 

Begründung

 

 

 

Der Mund-Nasen-Schutz ist mittlerweile Teil unseres Alltags geworden. Oft brauchen wir ihn aber nur für eine kurze Zeit, sei es etwa während einer Fahrt mit der U-Bahn, im Bus oder Zug. Auf vielen Arbeitsplätzen gibt es keine Verpflichtung eine Maske zu tragen. Allerdings: Es gibt eine große Anzahl von ArbeitnehmerInnen, die acht Stunden und länger eine Maske tragen müssen – Handelsangestellte, KellnerInnen, Pflegepersonal, Personal im öffentlichen Verkehr usw., da in diesen Bereichen durch technische oder organisatorische Maßnahmen oftmals kein ausreichender Schutz zur Minimierung des Infektionsrisikos getroffen werden kann.

Wer den Mund-Nasen-Schutz den ganzen Arbeitstag tragen muss, der fühlt sich nicht wohl und kann gesundheitlich Schaden nehmen.

 

Unter der Maske hat man das Gefühl nur schlecht Luft zu bekommen. Die Haut unter dem Stoff wird feucht, die Schleimhäute im Mund wiederum trocknen aus. Wer eine Brille trägt, dem beschlagen die Gläser von der ausgeatmeten Luft, die hinter der Maske aufsteigt.

 

Die Probleme verschärfen sich noch, wenn die Maskenträger körperlich hart arbeiten müssen, zum Beispiel in der Gastronomie, im Handel oder in Pflegeberufen.

Der anstrengende Job im Supermarkt wird durch das Tragen der Maske noch anstrengender. Ein Beispiel: Ein/e Supermarktangestellte/r verräumt täglich über eine Tonne Obst und Gemüse. Das sind zirka 200 Kisten. Und das mit Maske. Ohne Pause.

 

Studien haben ergeben, dass der Kohlendioxid-Gehalt im Blut steigt, wenn die ausgeatmete Luft aufgrund des erhöhten Luftwiderstands in der Maske nicht ausreichend entweichen kann. Dann kommt es zur Übersäuerung des Blutes, Kopfschmerzen und Schwindelgefühle sind die ersten Anzeichen.

 

Nach zwei Stunden Arbeit soll es daher eine Maskenpause von 15 Minuten geben, damit die Beschäftigten durchschnaufen können. Die ganze Republik hat die Corona-Heldinnen und –Helden beklatscht. Jetzt braucht es endlich eine Erleichterung für diese.