875/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vorübergehendes Aussetzen der Steuer auf Einnahmen aus Onlinewerbung ("Digitalsteuer")

Seit 1. Jänner 2020 unterliegt Onlinewerbung, die von Onlinewerbeleistern im Inland gegen Entgelt erbracht wird, einer fünfprozentigen Steuer (Digitalsteuer). Als Onlinewerbeleistung gelten demnach Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen. Onlinewerbeleister sind jene Unternehmen, die Onlinewerbeleistungen gegen Entgelt erbringen oder dazu beitragen und innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio. Euro und im Inland einen Umsatz von zumindest 25 Mio. Euro aus der Durchführung dieser Werbeleistungen erzielen.

Die ursprüngliche Intention des Digitalsteuergesetzes, nämlich die "Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen nationaler und digitaler Wirtschaft", ist grundsätzlich zu begrüßen, wurde jedoch leider verfehlt. https://orf.at/stories/3180695/ Die Befürchtung der Kritiker_innen, Internetkonzerne würden die Digitalsteuer schlicht auf ihre nationalen Kund_innen abwälzen, bewahrheitet sich nun. Bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jänner kündigte Google an, die Anzeigengebühr zu erhöhen: "Google erhebt diese Gebühr für Anzeigen, die von Nutzern in Österreich angesehen werden, da die Kosten für die Geschäftstätigkeit in Österreich aufgrund der Einführung der neuen Digital Service Tax um fünf Prozent gestiegen sind", zitierte der "Standard" wörtlich aus einer E-Mail, die Kunden zugeschickt wurde. https://www.derstandard.at/story/2000114013245/google-waelzt-neue-digitalsteuer-auf-oesterreichische-kunden-ab Ab 1. November wird Google die Digitalsteuer also an die Kunden weiterverrechnen. Neben der grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich nationaler Alleingänge in dieser Thematik ist eine solche Mehrbelastung österreichischer Unternehmen insbesondere in Anbetracht der Covid-19 bedingten Wirtschaftskrise nicht hinnehmbar. 

Medienberichten zufolge ist eine Digitalsteuer erneut auf EU-Ebene im Gespräch, nachdem die USA zuvor abrupt aus den internationalen Verhandlungen der Industriestaaten unter Ägide der OECD ausgestiegen waren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die Einhebung der nationalen Digitalsteuer auszusetzen, bis eine Digitalsteuer auf EU-Ebene beschlossen wurde, um sicherzustellen, dass österreichische Unternehmen, die durch die Covid-19-Krise vielfach ohnehin bereits in ihrer Existenz bedroht sind, keinen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil erfahren."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.