876/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbot des Tötens männlicher Küken

 

Das Ei zählt zu den beliebtesten Nahrungsmitteln in Österreich. Nicht nur zu Ostern sind Eier gerne gesehen, sei es in Back- oder Teigwaren, in Aufstrichen oder als Krönung des Sonntagsfrühstücks - durchschnittlich isst jede Österreicherin und jeder Österreicher 235 Eier pro Jahr. Aber hinter dem beliebten Nahrungsmittel verbirgt sich das Elend abertausender Hähne, die, kaum dem Ei entschlüpft, getötet werden. Berichten der verschiedensten Tierschutzorganisationen zufolge, werden in Österreich jährlich über 9 Mio. männliche Küken getötet, in unserem Nachbarland Deutschland bis zu 50 Mio. – dies alles rein aus wirtschaftlichen Gründen. Für die Produktion von Hühnereiern werden weltweit spezialisierte Legelinien gehalten, deren Zucht einseitig auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet ist und männliche Eintagsküken üblicherweise getötet werden, weil sich diese für die Mast, zumindest in konventioneller Produktion, wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzen lassen. Ein generelles Verbot der Tötung von männlichen Küken in Österreich, ohne dass praxistaugliche Alternativen zur Verfügung stehen, hätte wahrscheinlich das Ende der meisten heimischen Brütereien und eine weitgehende Verlagerung der Produktion von Eintagsküken ins Ausland zur Folge.

Wählbare Alternativen sind:

·         Das Aufziehen und Mästen männlicher Legehybriden. Hähne von Legelinien werden trotz schlechterer Masteigenschaften aufgezogen und gemästet; abhängig von Herkunft und Fütterung kann die Schlachtung nach rund 49 Tagen mit etwa 650 Gramm Lebendgewicht erfolgen. Eine Verwendung zur Erzeugung von Suppen wäre hier eine Möglichkeit. Weiters erscheint eine wirtschaftliche Transferleistung vom Ei notwendig und ist hier zu berücksichtigen. 

·         Die Vermeidung des Schlüpfens männlicher Küken durch In-ovo-Geschlechtsbestimmung (spektroskopische Geschlechtsbestimmung im Hühnerei) mit anschließender Unterbrechung des weiteren Brutvorganges bei Tieren männlichen Geschlechts.

Um für die heimischen Betriebe die Umstellung auf alternative Methoden, welche das Töten der männlichen Küken verhindert, schonend zu gewährleisten, soll das Verbot des Tötens männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen mit 01. Januar 2022 in Kraft treten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, welche das Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen, per 01. Januar 2022, verbietet."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.