878/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend "Schluss mit den Hürden beim Familienhärtefonds – Jedes Kind ist gleich viel wert

 

Der Corona-Familienhärteausgleich wurde eingerichtet, um die finanzielle Situation von Familien, die besonders von Armut aufgrund der Corona-Krise leiden, zu verbessern. Seit 15. April 2020 können Familien Unterstützung aus dem Corona‑Familienhärteausgleich beantragen. Die Erfahrungsberichte von Betroffenen zeigen jedoch deutlich, dass viele Familien von den Hilfen von vornherein ausgeschlossen sind.

UnternehmerInnen etwa, die keine Mittel aus dem Corona-Härtefonds bekommen, sind beim Familienhärtefonds nicht anspruchsberechtigt. Das trifft z.B. zu, wenn ein/e Kleinunternehmer/in zusätzlich geringfügig beschäftigt ist oder das Unternehmen 2020 gegründet hat. Diese Personen werden somit von zwei Förderungen ausgeschlossen, obwohl sie in einer besonders schwierigen Situation sind.

Alleinerziehende in Karenz waren in der Corona-Krise besonders gefordert. Auch sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung durch den Corona-Familienhärteausgleich.
Für Kinder, deren Eltern getrennt leben, war insbesondere die Zeit des Lockdowns eine große Herausforderung. Fehlende bzw. schlecht kommunizierte Regeln bezüglich der Besuchszeiten strapazierten die Nerven aller Beteiligten. In diesen Familien ist nur jener Elternteil anspruchsberechtigt, bei dem die Kinder gemeldet sind.

Geringfügig Beschäftigte, die aufgrund der Corona-Krise ihren Job verloren haben, haben in den seltensten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch sie erhalten keine Mittel aus dem Corona-Familienhärteausgleich.


All diese Familien brauchen Unterstützung. Jedes Kind ist gleich viel wert!

 


 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dass alle Familien, die aufgrund der Corona-Krise mit Einkommenseinbußen zu kämpfen haben, anspruchsberechtigt sind. Jede in Not geratene Familie ist gleich viel wert!

Der Kreis der Anspruchsberechtigten des Corona-Familienhärteausgleichs wird erweitert auf

•      Personen, die selbständig sind und vom WKÖ-Härtefallfonds abgelehnt wurden;

•      AlleinerzieherInnen in Karenz;

•      getrennt lebende Eltern, denn es erhält derzeit nur jener Elternteil die Unterstützung, bei dem die Kinder gemeldet sind;

•      Personen, die geringfügig beschäftigt sind und den Job verloren haben.

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend