879/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schulstartgeld erhöhen für langfristige, planbare Unterstützung

 

Die Idee, dass Schule beitragsfrei sein soll, damit eben das Einkommen der Eltern keine Rolle für die Bildungskarriere der Kinder spielt, hält derzeit keinem Praxistest mehr Stand. Der Schulbeginn stellt oftmals eine finanzielle und zeitliche Zusatzbelastung dar: Egal ob „Taferlklassler“ oder älteres Schulkind – besonders im Herbst kommen auf Eltern eine Reihe zusätzlicher Ausgaben zu, von Schulmaterialien über Beiträge für die Klassenkassa bis zu den Zahlungen für Schulveranstaltungen, wie Skikurse. Zwischen 100 und 300 Euro geben Eltern zum Schulstart im Schnitt pro Schulkind aus. Die Liste der Anschaffungen zum Schulstart ist lange: neben den klassischen Schulmaterialien wie Hefte, Stifte, Schultasche, Turnschuhe etc. benötigen viele Schulkinder mittlerweile auch technische Geräte, wie Laptop oder Tablet. Dazu kommen Kosten für Druckbeiträge und –kosten, sowie die ganztägige Betreuung, die nicht selten 200 Euro und mehr pro Monat pro Kind ausmachen.

Laut Erhebung der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2015/16 fallen rund 855 Euro an durchschnittlichen Kosten für ein Schuljahr an – je höher die Schulstufe und Schulform, desto teurer kommt ein Schuljahr.[1]

Von sozialer Gerechtigkeit kann hier nicht die Rede sein – Kinder aus einkommensschwachen Familien haben nicht annähernd die gleichen Startbedingungen wie ihre MitschülerInnen aus finanziell gut situierten Verhältnissen.

Neben der finanziellen Belastung ist der Schulstart für viele Eltern, aber auch noch mit einer größeren zeitlichen Belastung verbunden. Viele Eltern müssen sich oft, zumindest den ersten Schultag, Urlaub nehmen – denn mit ihrem Job wäre der Schulstart so nicht vereinbar: die Schule dauert in den ersten Tagen meist nur einige Stunden, hinzukommt, dass an den Tagen organisatorische Dinge zu erledigen sind – etwa der Einkauf der Schulsachen. Bereits vorab beginnt oftmals schon der Stress der Besorgungen, weshalb eine planbare, frühere Auszahlung des Schulstartgeldes mit der Familienbeihilfe im August eine sinnvolle Umstrukturierung wäre.

Durch Gehaltseinbußen aufgrund von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit wird der finanzielle Druck, der auf den Schultern der Eltern und Kindern lastet, noch zusätzlich stark erhöht, weshalb es insbesondere in diesem Jahr weitere Unterstützungen braucht, die nicht nur die laufenden Lebenserhaltungskosten, sondern auch die budgetären Spitzen, wie zu Schulbeginn abdecken.

Mit der Einführung des Schulstartgeldes, das 2011 erstmals ausbezahlt wurde, wurde eine sinnvolle Maßnahme für Familien und SchülerInnen geschaffen – finanziert aus dem FLAF, gilt es, diese Unterstützung weiterzuentwickeln, wie beispielsweise durch eine Erhöhung auf 200 Euro jährlich und einer Auszahlung bereits im August.

Die Bundesregierung darf bei diesen belastenden Umständen nicht wegschauen und muss insbesondere im Bildungsbereich ihren Beitrag leisten – zur finanziellen Entlastung der Eltern, Kinder, aber auch der Gemeinden und Bundesländer.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert bis spätestens Herbst 2021 für einen stressfreien Schulstart für Eltern sowie SchülerInnen zu sorgen. Dazu braucht es umfangreiche finanzielle und zeitliche Entlastungen. Die Bundesregierung möge hierfür ein Schulstartpaket mit folgenden Eckpunkten vorlegen:

1.    Höheres Schulstartgeld: Um die jährliche finanzielle Mehrbelastung zum Schulbeginn auszugleichen, wurde das so genannte Schulstartgeld eingeführt. Dieses reicht aber nicht aus, um die Kosten abzudecken. Das Schulstartgeld soll daher auf 200 Euro verdoppelt werden.

2.    Auszahlung im August: Die Besorgungen für den Schulstart beginnen oftmals bereits in den Sommerferien, um für den ersten Schultag bereits gewappnet zu sein. Eine Auszahlung im August wäre eine planbare Unterstützung für viele Eltern.

3.    Damit Eltern und Kinder einen stressfreien Schulanfang haben, soll ein Sonderurlaubstag zum Schulbeginn eingeführt werden: Jeder Elternteil hat Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag in der Woche des Schulbeginns. Dafür soll im Urlaubsgesetz neben der Pflegefreistellung auch eine Freistellung für Eltern mit Kindern bis zum Abschluss der Volksschule im Ausmaß eines Fünftels der wöchentlichen Normalarbeitszeit (eines Tages) geschaffen werden.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend



[1] https://www.derstandard.at/story/2000119679013/schulische-zusatzkostenueberfordern-viele-familien (dl: 1.9.2020)