886/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner und weiterer Abgeordneter

betreffend Konsumentenschutzpolitik muss weiterhin Priorität haben

In der Anfragebeantwortung 2786/AB vom 09.09.2020 zu 2857/J (XXVII. GP) hat Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober mitgeteilt, dass die Konsumentenschutzpolitik mit der Verbrauchergesundheit zukünftig in einer neuen Sektion III innerhalb des BMSGPK zusammengelegt werden soll:

Sektion III-neu (Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit)

Die derzeitige Sektion III (Konsumentenpolitik) wird als Gruppe III/A mit der derzeitigen Gruppe IX/B (Verbrauchergesundheit und Veterinärwesen) als Gruppe III/B zur neuen Sektion III (Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit) zusammengeführt. Die Gruppe III/B wird ergänzt um den Krisenstab Veterinärwesen.

Diese Zusammenlegung der Konsumentenpolitik mit der Verbrauchergesundheit soll offensichtlich dazu dienen, für den ÖVP-Parteigänger Dr. Ulrich Herzog, eine eigene Sektionscheffunktion zu schaffen. Ulrich Herzog dient als ÖVP-Aufpasser in der Corona-Kommission gegenüber dem grünen Bundesminister Rudolf Anschober und soll so offensichtlich einerseits „ruhig gestellt“ und andererseits „belohnt“ werden.

Mit dieser sachlich nicht gerechtfertigten „Verwaltungsreform“ in Schwarz-Grün wird der Konsumentenschutz innerhalb des Ministeriums nachhaltig geschwächt und trotz des vordergründig in eine andere Richtung gehenden Arbeitstitel der Sektion zu einer Annex-Materie degradiert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat einen Bericht über die Neuorganisation der Sektion III (Konsumentenschutzpolitik und Verbraucherschutzpolitik) zu übermitteln.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz

zuzuweisen.