888/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Landschaftsschützer-Bonus für die Pfleger unserer Kulturlandschaft

 

 

Das Gestalten und Pflegen der Landschaft haben in Österreich traditionell vor allem die Bauern übernommen. Sie verüben diesen Dienst an der Gesellschaft seit jeher unentgeltlich, er hat sich quasi als Nebenprodukt der Landwirtschaft entwickelt. Unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft begünstigt dadurch kleinstrukturierte Lebensräume und ist somit für die Biodiversität besonders wertvoll. Die Bauern betreiben in besiedelten und unbesiedelten Gebieten nachhaltige Sicherung der Vielfalt von Tieren und Pflanzen, eine Aufgabe die rasant an Bedeutung gewinnt. Gleichzeitig müssen dennoch immer mehr Bauernhöfe schließen und können diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. Vor allem auf den Almen bedeutet dies langfristig eine Verwaldung mit weitreichenden Folgen.

 

Unsere gepflegte Kulturlandschaft sichert neben der Lebensmittelproduktion insbesondere auch die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten und ist der Grund für die touristische Attraktivität unserer Heimat. Darüber hinaus verringert die Bewirtschaftung der Almflächen die Bodenerosion, die Gefahr von Muren und Lawinen und trägt somit zur Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher bei.

 

Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Almen zu: „In Österreich dehnen sich rund 8.400 Almen auf 20% der Staatsflächen aus und alle Bundesländer außer Burgenland und Wien sind almwirtschaftlich geprägt. Österreichs Almwirtschaft ist zentraler Bestandteil der heimischen Berglandwirtschaft und in den Sommermonaten sorgen rund 7.000 Hirtinnen und Hirten für 51.000 Milchkühe, 265.000 Rinder, 9.000 Pferde, 114.000 Schafe und 10.000 Ziegen. […] In Österreich verbindet man mit dem Begriff Almwirtschaft grasendendes Weidevieh, gepflegte Landschaften, erlebnisreiche Wanderungen und gemütliche Almhütten. Österreichs Almen sind weit über die Landesgrenzen hinaus als Erholungsraum bei Jung und Alt beliebt.“[1]

 

Auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird die Bedeutung der Kulturlandschaft hervorgehoben: „Die gepflegte und landschaftlich vielfältige Kulturlandschaft in Österreich stellt eine wichtige Grundlage für Wirtschaftszweige und unserer Authentizität dar. Geprägt wird dieses einzigartige Produkt von Bauernhand.“[2] Wenn jedoch die Bauernhöfe schließen müssen, weil sie nicht rentabel sind, droht sich die Landschaft zu verändern. Eine nicht bewirtschaftete Wiese wird beispielsweise innerhalb kürzester Zeit zuwachsen. Die Studie „Grünland als vielfältige Kulturlandschaft“ verdeutlicht an einem Beispiel:Werden die Wiesen und Weiden nicht mehr unter Nutzung gestellt, so nahmen auf der Buchau innerhalb von sieben Jahren die Sträucher und Bäumchen bereits 20 % der Grünlandfläche ein, 50 % der Flächen waren mit Adlerfarn bedeckt.[3]

 

Gegenwärtig sind Landwirtinnen und Landwirte in den Berggebieten jedoch stark unter Druck: Während einerseits die Einnahmen sinken, wird andererseits die Arbeit durch das stärkere Auftreten großer Beutegreifer erschwert. Diese Entwicklungen beschleunigt das Bauernsterben und nur mehr wenige Betriebe werden von der jungen Generation übernommen und weitergeführt.

 

Zum Erhalt unserer Kulturlandschaft, nicht zuletzt aufgrund ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung, gilt es diesen Entwicklungen dringend entgegenzutreten und die Leistung der Landschaftspflege zu honorieren. Es braucht eine wertschätzende Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern um ihr wirtschaftliches Überleben langfristig zu sichern. Der Erhalt des heimischen Selbstversorgungsgrades bei der Lebensmittelproduktion, der Biodiversität und der einzigartigen Kulturlandschaft als Magnet für den Tourismus in Österreich geht damit selbstredend einher. Zum Erhalt der österreichischen Kulturlandschaft soll daher ein Landschaftsschützer-Bonus als Fixbetrag pro Hektar quartalsmäßig ausbezahlt werden und in Berggebieten einen Aufschlag auf die AZ (Ausgleichszulage) als Sonderentschädigung bedeuten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert im Zuge der GAP-Verhandlungen für einen Landschaftsschützer-Bonus einzutreten um dadurch insbesondere die heimische Almwirtschaft abzusichern.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.



[1] https://www.almwirtschaft.com/Almwirtschaft/aufgaben-und-funktionen.html

[2] https://www.bmlrt.gv.at/land/laendl_entwicklung/Online-Fachzeitschrift-Laendlicher-Raum/archiv/2010/Buchgraber.html

[3] https://www.bmlrt.gv.at/land/laendl_entwicklung/Online-Fachzeitschrift-Laendlicher-Raum/archiv/2010/Buchgraber.html - Grünland als vielfältige Kulturlandschaft; K. Buchgraber, E. Pötsch  u.a.