892/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

die Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter und Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Betreuung von Tieren bei Grenzschließungen

 

Die letzten Monate haben uns deutlich vor Augen geführt, dass in Zeiten einer Pandemie ein schnelles Handeln gefordert ist. Um etwaigen Fehlern oder Fehlentscheidungen vorzubeugen, ist es wichtig, vorbeugende Maßnahmen zu treffen.

Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen war eine von vielen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Die diesbezügliche österreichische Verordnung betreffend "Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten" hat eine Vielzahl an Ausnahmen, um den Tagesbetrieb aufrechtzuerhalten.

Unter anderem für:

·         Güterverkehr

·         Berufspendler (mit eigener WKO-Bescheinigung des Arbeitgebers)

·         Transitpendler über Kleines Deutsches Eck: nur für Schlüsselarbeitskräfte, Blaulichtorganisationen, Ärzte, Pflegepersonal, kritischer Infrastruktur und Daseinsvorsorge (mit gesonderter LPD-Bescheinigung und Bestätigung des Arbeitgebers)

·         Durchreisende ohne Zwischenstopp, wenn die Ausreise sichergestellt ist

·         besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis

·         zwingende Gründe der Tierversorgung

Der letzte Punkt umfasst gemäß BMSGPK den Besuch des in Österreich eingestellten eigenen Pferdes zur Betreuung und notwendigen Bewegung (wenn nicht die notwendige Betreuung des Pferdes z.B. durch den Einstellbetrieb sichergestellt ist) durch im Ausland lebende Personen. Doch was ist im Gegenzug mit jenen in Österreich lebenden Personen, die Tiere in den angrenzenden Ländern zu betreuen haben? Die Kernaufgabe einer Bundesregierung in Krisenzeiten ist es, Leben zu schützen und dazu gehören alle Lebewesen! Die Betreuung von Tieren, welche ausschließlich von Menschenhand erfolgen kann, muss auch in diesen Zeiten gewährleistet und sichergestellt werden. Hierfür muss eine entsprechende Ausnahme bei den Einreisebeschränkungen unserer Nachbarstaaten gefunden werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister, wird aufgefordert, in bilaterale Gespräche mit den österreichischen Nachbarstaaten zu treten, um darauf hinzuwirken, dass das Betreuen von Tieren außerhalb der Grenzen Österreichs, bei Maßnahmen wie einer Grenzschließung im Fall einer Pandemie, gewährleistet wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.