894/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.09.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend soziale Treffsicherheit bei Thermischer Sanierung und Heizungstausch garantieren

 

 Mit der jüngsten Novelle des Umweltförderungsgesetzes werden den Ländern in den Jahren 2021 und 2022 maximal 100 Millionen Euro für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei Thermischer Sanierung und Heizungstausch zur Verfügung gestellt. Nähere Bedingungen sind dem Gesetzestext zufolge noch durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie festzulegen.

Diese Konkretisierung wird auch dringend nötig sein, da etwa eine genauere Definition „einkommensschwacher Haushalte“ nicht im Gesetz erfolgte und Details für die Abwicklung noch weitgehend offen sind. So ist etwa unklar, nach welchem Modus die Mittel an die Länder vergeben werden sollen. Eine verpflichtende Evaluierung dieses neuen Instruments ist ebenso wenig angedacht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

    

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, bei der Festlegung näherer Bedingungen für die Bereitstellung der Mittel gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c des Umweltförderungsgesetzes jedenfalls eine klare und nachvollziehbare Definition „einkommensschwacher Haushalte“ vorzunehmen, einen transparenten Modus der Mittelzuteilung an die Länder zu schaffen, sowie für eine Evaluierung der Maßnahme nach dem ersten Jahr zu sorgen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.