Bundesgesetz, mit dem mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) samt Anlage 1, Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA), geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) samt Anlage 1, Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA), BGBl. I Nr. 45/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 109 GOG wird folgender Absatz 11 angefügt:

„(11) § 33 Abs. 1a der Anlage 1 zum GOG (Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.“

2. In der Anlage 1, zum GOG (Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse), wird in § 33 nach Absatz 1 folgender Absatz „1a“ eingefügt:

„(1a) „Kann die Auskunftsperson der Ladung aus gesundheitlichen Gründen nicht Folge leisten, kann die Befragung im Wege einer Wort- und Bildübertragung erfolgen, hierbei sind die Rechte der Auskunftsperson zu wahren und die Regelungen der Informationssicherheit zu beachten.“