906/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.10.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Muchitsch

Genossinnen und Genossen

 

betreffend faire Pensionsanpassung

 

 

Die Regierung hat am 1. Oktober im Ministerrat die Pensionsanpassung für 2021 vereinbart.

Die höhere Anpassung von kleinen Pensionen und die Anhebung der Ausgleichszulage auf 1.000 Euro sind zu begrüßen. Während aber Pensionen ab 2.333 Euro brutto nicht einmal die Inflation bekommen, werden Luxuspensionen über 10.000 € monatlich nicht angegriffen.

 

Diese Krise zeigt uns sehr deutlich, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat ist. Die Regierung hat zwar unsere Forderung nach einer Erhöhung der Mindestpension umgesetzt, aber man vergisst auf Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen ab 2.350 Euro brutto bis 3.600 Euro brutto. Das sind rund 500.000 Menschen in Österreich, die ihr Leben lang gearbeitet haben und mit ihren Beiträgen Österreich zu einem Land mit hoher Lebensqualität gemacht haben. Das sind KrankenpflegerInnen, LehrerInnen, Angestellte, Facharbeiter. Sie bekommen mit einem monatlichen Fixbetrag von 35 Euro nicht einmal die Teuerung abgegolten. Im Durchschnitt verlieren diese PensionistInnen rund 150 Euro brutto im Jahr.

 

Anderseits werden Luxuspensionen (Sonderpensionen) von dieser Regierung völlig ignoriert. Diese ca. 10.000 Personen, die über 10.000 Euro Pension pro Monat (!) bekommen, erhalten im Gegensatz zu kleinen und mittleren Pensionen die volle Inflationsabgeltung, weil deren Pension nicht gesetzlich, sondern aufgrund individueller Regelungen erhöht wird. Bei einer 10.000 Euro Pension beträgt eine Inflationsanpassung von 1,5 % 150 Euro und zwar pro Monat! Die Regierung will Luxuspensionen wieder nicht angreifen und lässt zu, dass diese Personen höhere Anpassungen als die ASVG-Höchstpension bekommen.

 

Nach Beschlussfassung des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes 2014, das unter Sozialminister Hundstorfer erarbeitet wurde, wurde die Erhöhung der Luxuspensionen unter Bundeskanzler Kern 2017 für 2018 gedeckelt. Danach wurde hier nie wieder eingegriffen!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Pensionsanpassung für Pensionen zwischen 2.333 Euro und der ASVG-Höchstpension in Höhe der Inflationsanpassung von 1,5 Prozent vorzunehmen. Darüber hinaus sollen Sonderpensionen über 10.000 Euro brutto mit einem Fixbetrag gedeckelt werden.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales