909/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.10.2020
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Entschließungsantrag

Antrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Cornelia Ecker, Julia Elisabeth Herr,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Trinkwassersicherheit durch weniger Stickstoff und Pestizide im Grundwasser

 

 

Nitrat und Pestizide sind im Grundwasser für intensiv landwirtschaftlich genutzte Regionen seit Jahren ein Problem. Da in Österreich 100 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser und Quellwasser stammt, ist diese Umweltbelastung für Trinkwasserversorger und KonsumentInnen mit Hausbrunnen ein Problem und verursacht Mehrkosten auch für die KonsumentInnen.

 

Wie der aktuelle Grüne Bericht 2020 aufzeigt, gibt es in den letzten acht Jahren keine Verbesserungen bei Nitrat, trotz Agrarumweltförderprogrammen. Der Grüne Bericht zeigt, dass seit 2012 der Nitratgrenzwert von 50mg/l bei rund 10 Prozent der Grundwassermessstellen noch immer überschritten wird. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an die SPÖ von September 2019 wurde bekannt gegeben, dass bei 1.831 auswertbaren Messstellen mit kontinuierlichen Datenreihen von 2012 bis 2018 bei 660 Messstellen eine Abnahme der Nitratbelastung (34,1 Prozent) und bei 441 Messstellen eine Zunahme der Nitratbelastung (25,4 Prozent) festgestellt wurde[1]. Die höchst gemessene Stickstoffkonzentration wurde seit 2013 jährlich im Grundwasserkörper Südl. Wiener Becken-Ostrand [DUJ] nachgewiesen und erreichte im 2018 mit einer Höhe von 291 mg/l Nitrat ihren Höchststand. Wie diese parlamentarische Anfragebeantwortung zeigt, gibt es zudem bei den Nitratüberschreitungen Schwankungen im Zeitraum von 2012 – 2018. In einer weiteren Beantwortung einer SPÖ-Anfrage wird ausgeführt, dass  im Jahr 2018 für Trinkwasserversorger in Nieder- und Oberösterreich 13 Ausnahmegenehmigungen für Nitrat und 14 für Pestizide  genehmigt wurden[2]-Das bedeutet, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Nitrat und Pestizide überschritten wurden. Denn in mit Nitrat und Pestizid belastetem Grundwasser kann die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nur mit Mischen von verschiedenen Grundwässern, Bohren tieferer Brunnen und/oder Wasseraufbereitung ermöglicht werden. Sollte es nicht möglich sein, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, kann gemäß § 8 der Trinkwasserverordnung seitens der Behörde eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden

 

Da insbesondere Trinkwasserversorger und KonsumentInnen mit einem Hausbrunnen mit hohen Nitratwerte zu kämpfen haben, klagten ein burgenländischer Wasserversorger, ein Hausbrunnenbesitzer und ein Landwirt beim Europäischen Gerichthof (EuGH). Der EuGH hat zum Schutz der Umwelt und im Interesse der KonsumentInnen bereits am 3. Oktober 2019 (C-179/18) richtungsweisend entschieden. Das Urteil sagt klar, dass entsprechende Maßnahmen im Nitrat- Aktionsprogramm zu setzen sind, um den Grenzwert von 50mg/l Nitrat einhalten zu können.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert,

 

·         sich dafür einzusetzen, dass auf Österreichs Feldern in von erhöhten Nitratwerten betroffenen Regionen weniger gedüngt wird, was insbesondere bedeutet, das Nitrat-Aktionsprogramm so auszugestalten, dass der Grenzwert von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser auch tatsächlich eingehalten werden kann, demnach die Maßnahmen im Aktionsprogramm Nitrat bis spätestens 2021 so nachzubessern, dass bei allen Messstellen ein Nitratwert von 50mg/l erreicht wird bzw. erreicht werden kann, wobei dies insbesondere auch Maßnahmen zur Reduktion von Stickstoff in der Landwirtschaft in den betroffenen Gebieten sowie eine Regionalisierung in der Aktionsprogramm Nitrat Verordnung beinhaltet, sowie

 

·         Maßnahmen zu setzen, damit weniger Nitrat und Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt werden, die ins Grundwasser gelangen, womit verbunden ist, im derzeit in Ausarbeitung befindlichen nationalen GAP-Strategieplan Maßnahmen zu planen, die den Einsatz sowohl von Nitrat als auch von Pestiziden – insbesondere auch solcher, die im Grundwasser nachgewiesen werden – erheblich zu senken.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

 

 



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03886/index.shtml

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03887/index.shtml